Ich finde nicht, dass dass die nicht autorisierte Veröffentlichung des Bildes einer anderen Person eine Bagatelle ist, die auch nicht hingenommen werden muss. Es kann der Tatbestand eines Verstoßes gegen das kunstUrheberrecht ( KunstUrhG) vorliegen. Der Betroffene kann Unterlassung und Schadenersatz einforfern.

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Die Kritik ist sehr wohl berechtigt, verkürzt dargestellt hat Rundfunkabgabe eindeutig den Charakter einer Steuer, damit würde sie in die Kompetenz des Bundes fallen. Dass die Gerichte dies verneinen, und die RFA in den Bereich einer Abgabe stellen, der eine jederzeit abrufbare Gegenleistung gegenüber stehe, ist reiner Stuss, und spricht nicht gerade für die Rechtskultur in Deutschland.

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Der Ärger ist verständlich. Aber in unserem Staat sind die Regln und Gesetze halt so gestaltet, dass der Betrüger dem Ehrlichen immer einen Schritt voraus ist.

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Doch, auf unverbrauchtes Prepaid Guthaben besteht Rückzahlungsanspruch.

Unabhängig davon hat mir das der Sachbearbeiter in der Hotline bestätigt ("Erstattungsfähiges Guthaben") Geschehen ist aber nichts. Offensichtlich versucht EPlus & Spießgesellen, das Problem auszusitzen.

Meine Hauptfrage ist jetzt, an wen eine Klage zu richten ist.

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In Deutschland ist die rechtliche Situation garnicht so schlecht. Viele Gesetze schützen explizit den Verbraucher. Auch die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich. Für Schäden im Bank-Zahlungsverkehr haftet idR die Bank, wenn sie nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Inkassobüros können ihre Traumgebühren nicht gerichtlich durchsetzen.

Menschen die aus Dummheit oder Gier (meist beidem) ihr Geld trotz Warnungen einfach weggeben, wird es immer und überall geben. Für die ist das Lernen halt etwas schmerzhafter. ..

Da bin ich ganz anderer Meinung. Nach wie vor, trotz imho kläglicher Nachbesserungsversuche (u.a. durch min. Seehofer) kommt ein rechtsgültigerf Vertrag bereits durch ein Telefongespräch zustande. Eine schriftliche Bestätigung, - seit Jahren von Verbraucher schutzverbänden gefordert- ist nach wie vor nicht erforderlich.

Das Ergebnis sieht man bereits im eigenen Bekanntenkreis oder einschlägigen Medien . Selbst bei prima vista unverdächtigen Unternehmen wie dem ehemals staatlichen Telkomunikationsriesen kommt es zu zahllosen eklantant rechtswidrigen "Vertragsabschlüssen", die im einzelfall nur durch mühsamen Schriftverkehr zu koorigieren sind. Von den, im Ausland angesiedelten Telefon Hotline unternehmen, die in von vorenherein betrügerischer Absicht z.B. Zeitschriften abos an den Mann bringen, ganz zu schweigen.

in Deutschland wird die Zahl an internet Betrugsfällen übrigens im Millionen bereich angegeben. (Die Ministerin sieht keinen handlungsbedarf)

In Frankreich z.B. wären viele solcher Betrugsmaschen aufgrund einer viel stringenteren Gesetzeslage erst gar nicht möglich.

Anscheinend ist die Angst der politiker, sich durch strengere Vorschriften dem Vorwurf der Wirtschaftsfeindlichkeit auszusetzen. riesengroß, die 'lobby lässt grüßen. Abmahnhype, dubioser telefonischer oder online Vertragsabschluss, dubiose kostenflichtige Seiten, geht ja alles in die gleiche Richtung, seit Jahren bekannt, aber die Angst vor der Lobby ist einfach zu groß

Dass hierdurch die Ehrlichen der Branche letztlich die Dummen sind, wird hierbei geflissentlich übersehn.

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wenn du online banking machst, können hacker darauf zugreifen. Aber wenn du nie, irgendwelche Kontonummern o.Ä. im PC hattest, wird es auch nichts bringen, wenn er deinen PC hackt, da diese Infos dann auch nicht drauf sind

Das gilt auch für den Zahlungsverkehr per Karte. Daran sollte man immer denken. Der - politisch gewollte- Trend geht aber stark in die richtung, den bargeldlosen Z.Verkehr zu etablieren, und das Bargeld - wenn möglich- "abzuschaffen, da so alle Transaktionen kontrolloierbar sind. Gleichzeitig wird aber nicht viel gegen den exponeniell zunehmenden Missbrauch unternommen. Weder rechtlich noch auf der ebene der Bekämpfung. wer Geschädigt ist, ist selbst schuld, und soll gefälligst sehen, wie er da rauskommt.

neulich war zu hören, dass täglich weltweit eine Milliion bürger zu Opfern von Internet Betrügern werden. Die Deustsche Justizministerin sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

Natürlich....

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Befreiungen sind grundsätzlich nicht rückwirkend möglich, sodass die bisherigen Gebühren stehen bleiben. die andere frage ist, wie die GEZ darauf kommt, dass in der enuen Wohnung ein "Empfangsgerät bereitgehalten wird". haben Sie sich jemals in der neuen Wohnung angemeldet? Oder hat die heimleitung vielleicht hinter Ihrem Rücken eine Anmeldung vorgenommen? Das wäre vorab zu klären. Wenn Sie kein Gerät bereithalten, bzw vielleicht nur ab und zu ein Bekannter besuchsweise sein Gerät mitbringt, würde ich nichts zahlen.

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Du erklärst hier zwar den Unterschied zwischen Straßen und Wegen und gehst auch auf den Geltungsbereich von Rechts vor Links ein - das ist aber für die Beantwortung dieser Frage nicht wichtig, denn hier wird die Schuldfrage nach § 9 StVO entschieden.> .. 1. Im § 9 STVO geht v.a. um das Abbiegen auf öffentlichen Verkehrswegen. Im Eröffnungsthread geht es aber um etwas anderes. . 2. Wie von mir ausgeführt, urteilen die Gerichte häufig nicht nach den bekannten Regeln der STVO

mit dem unterschied zwischen strassen und Wegen hat dies nichts zu tun.

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Jeder Parkplatz der für Jedermann zugänglich ist zählt zum öffentlichen Verkehrsraum, somit findet die StVO und die allgemeine Rechtsprechung uneingeschränkt Anwendung. Und natürlich muss auch hier die Polizei um die Unfallaufnahme machen, wer sonst?

Das ist zwar richtig, aber Privatpark anlagen gelten nach der derzeitigen Rechtsprechung nur insoweit als öffentliche Straßen, als sie auch Strassencharakter haben. Die Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auf Straßen aller Art ebenso wie auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen wie etwa dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Dennoch hat sich in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre ein Unterschied herauskristallisiert. Die Besonderheit liegt darin, dass die Gerichte Parkplätze nicht wie normale Straßen behandeln und auf diesen Verkehrsflächen daher andere Grundsätze zum Tragen kommen, ein Parkplatz diet demnach in erster Linie dem ruhenden Verkehr.” Siehe u.a. AG Homburg Az. 4 C 175/02). Auch "Rechts vor Links", Rechtsfahrgebot oder Vorrang vor ausparkenden Fz muss nicht unbedingt gelten. In erster Linie ist der §1 STVO zu beachten, also äußerste Vorsicht und Rücksichtnahme, ggf ggs. Verständigung durch handzeichen u dgl.

Urteile zum Verhalten auf Parkplätzen: An Durchgangsstraßen auf Parkplätzen vor Einkaufszentren gilt nicht “rechts vor links”. Oberlandesgericht Naumburg, Az. 10 U 28/06

Fahrspuren auf Parkplätzen dienen grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr, sodass sie nicht automatisch Vorfahrt gewähren. Die Regel “rechts vor links” kann jedoch gelten, wenn die angelegten Fahrspuren zwischen den Parkplätzen eindeutig Straßencharakter haben und sich aus ihrer Anlage ergibt, dass sie nicht dem Suchen von Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge. Amtsgericht Solingen, Az. 11 C 193/06

Beschädigt ein Autofahrer beim Rangieren auf einem Privatparkplatz sein Fahrzeug, so kann er vom Betreiber in der Regel keinen Schadenersatz verlangen. Landgericht Coburg, Az. 33 S 70/08

Quelle: D.A.S.

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Haben Sie die Satzung der Stadt Hedelberg mal genau durchgelesen? In ganz vielen Fällen entsprechen diese Satzungen, die von jeder Gemeinde selbst gestrickt werden, nicht den rechtlichen Anforderungen. Streng genommen handelt es sich nicht um eine "ZweitwohnSITZsteuer", sondern um eine "Zweitwohnungssteuer". die fällt auch anfällt, wenn die Zweitwohnung gar nicht genutzt wird, die bloße, theoretische Verfügbarkeit reicht aus. Es handelt sich um eine "Luxus" Steuer, die diejenigen abschöpfen soll, deren "wirtschaftliche Leistungskraft" besonders hoch ist (weil sie sich zwei Wohnungen leisten können)

Was bei solchem Unsinn am ende herauskommt, sieht man am vorliegenden Fall.

Die Seite zweitwohnsitzsteuer.de/ behandelt das Thema sehr ausführlich und kompetent.

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Haben Sie die Satzunbg der Stadt Hedelberg mal genau durchgelesen? In ganz vielen Fällen entsprechen diese Satzungen, die von jeder Gemeinde selbst gestrickt werden, nicht den rechtlichen Anforderungen. Streng genommen handelt es sich nicht um eine "ZweitwohnSITZsteuer", sondern um eine "Zweitwohnungssteuer". die fällt auch anfällt, wenn die Zweitwohnung gar nicht genutzt wird, die bloße, theoretische Verfügbarkeit reicht aus. Es handelt sich um eine "Luxus" Steuer, die diejenigen abschöpfen soll, deren "wirtschaftliche Leistungskraft" besonders hoch ist (weil sie sich zwei Wohnungen leisten können)

Was bei solchem Unsinn am ende herauskommt, sieht man am vorliegenden Fall.

Die Seite zweitwohnsitzsteuer.de/ behandelt das Thema sehr ausführlich und kompetent.

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@ ReifeLady

<<<Wenn du Kentnis von Straftaten hast, bist du sogar verpflichtet, diese anzuzeigen!<<<

Worauf stützt sich denn diese Aussage? Niemand muss irgendetwas anzeigen.

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Was den strafrechtlichen Teil betrifft, so liegt die Altergrenze bei 14 Jhr. Sorgerechtliche Maßnahmen, (Entzug, Verbringung in ein Heim) sind aber auch unterhalb dieser Altersgrenze wirksam. Außerdem kann ein Anstiftungstatbestand gegeben sein.

Die zivilrechtliche Seite hängt vom Einzelfall ab. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern er über 7 Jahre ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. (§ 828 BGB)

(Bei Verkehrsunfällen gilt das grundsätzlich zwischen 7 und 14 Jahren, sofern kein Vorsatz vorliegt.)

Es kommt also auf die Einsichtsfähigkeit an, diese wird letztlich durch ein Gericht bejahen oder zu verneinen sein.

Im Umkehrschluss kann sich aus § 828 BGB jedoch unbegrenzte Haftung ergeben, wenn das Gericht im Einzelfall feststellt, dass Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt vorlag, Theoretisch auch für einen Siebenjährigen.

Elterhaftung gilt nur für den Fall einer Aufsichtspflichtverletzung, ob diese vorliegt oder nicht, wird auch nur im Einzelfall zu beantworten sein.

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> Das einzige Zahlungsmittel das immer akzeptiert werden muss ist Bargeld in der Landeswährung. Ein Recht auf bargeldloses Zahlen gibt es nicht< Stimmt leider nicht. Es gibt ebensowenig ein "Recht" auf Barzahlung wie ein "Recht" auf bargeldlose Zahlung. Es kommt immer auf die, dem Geschäft zugrundeliegenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen an.

> Die wollen teuere Kartengebühren vermeiden. Du kannst um eine Rechnung bitten und das Geld überweisen. Das kostet nichts.Barzahlung, immer dann wenn man es am Finanzamt vorbei machen möchte! > Angesichts des sich häufenden Probleme im bargeldlosen Zahlungsverkehr, (angefangen über zahllose Betrugsmaschen, über überhöhte Gebühren, Bankenabzocke bis zum Risiko einer Bankinsolvenz) wäre mal ein klares Plädoyer für die gute alte Bargeldtzahlung angezeigt.

Natürlich muss man auch hierbei seine fünf Sinne beisammen haben.

Wer dies schon als Methode "am FA vorbei" sieht, hat nicht verstanden, um was es geht, und kann seine Hosen auch weiterhin mit der Beisszange anziehen.:) :)

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> Das einzige Zahlungsmittel das immer akzeptiert werden muss ist Bargeld in der Landeswährung. Ein Recht auf bargeldloses Zahlen gibt es nicht< Stimmt leider nicht. Es gibt ebensowenig ein "Recht" auf Barzahlung wie ein "Recht" auf bargeldlose Zahlung. Es kommt immer auf die, dem Geschäft zugrundeliegenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen an.

> Die wollen teuere Kartengebühren vermeiden. Du kannst um eine Rechnung bitten und das Geld überweisen. Das kostet nichts.Barzahlung, immer dann wenn man es am Finanzamt vorbei machen möchte! > Angesichts des sich häufenden Probleme im bargeldlosen Zahlungsverkehr, (angefangen über zahllose Betrugsmaschen, über überhöhte Gebühren, Bankenabzocke bis zum Risiko einer Bankinsolvenz) wäre mal ein klares Plädoyer für die gute alte Bargeldtzahlung angezeigt.

Natürlich muss man auch hierbei seine fünf Sinne beisammen haben.

Wer dies schon als Methode "am FA vorbei" sieht, hat nicht verstanden, um was es geht, und kann seine Hosen auch weiterhin mit der Beisszange anziehen.:) :)

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