Diese Regelung ist im Bundeswaldgesetz geregelt.. hier findet man einen guten Auszug: “Der Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt … zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern” (BWaldG, § 1 Abs. 1).
“Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen." (BWaldG § 14 Abs. 1 und 2)
In der Tat lässt sich lediglich ein Appell aussprechen, dass schonenswerte Areale (gerade die Einstände oder Naturverjüngungen) bitte durch Mensch und Fahrzeug geschont werden möchten. Der Wald wird als Erholungsort genutzt und solange sich jeder angemessen verhält :)
Hier ist eine ganz gute Lösung zu finden, um einen netten Appell auszusprechen, der ggf. zum Nachdenken anregt: https://outlander-lb.shop/products/schild-ruhezone-3mm-mit-qr-code
Viele Grüße