Vielen Dank für eure Antworten ! Ob es auffällt wenn ich das Guthaben von der BKA etwas verringer und den Kontoauszug ebenfalls anpasse? Ich möchte ungern mein ganzes Geld abgeben wofür ich im Winter tatsächlich gefroren habe um etwas später zur Seite legen zu können.

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Betriebskosten Guthaben und ALG II -.-

Hallihallo liebe Community,

ich habe da nochmal eine Frage wg der BKA.

Ich beziehe leider seit Juli 2011 ALG II, habe vor kurzem meine BKA von 2010 bekommen, wo ich ein Guthaben von 256,-€ habe...

Ich habe meine Miete stets selbst bezahlt NIE Leistung von jemand anderen bekommen! Sprich es war immer mein Geld, dass Gekd was ich nun von der BKA bekomme, habe ich monatlich an den Vermieter gezahlt...

So nun habe ich die BKA ans Amt geschickt und mir wird das komplette Guthaben abgezogen. Es wird als Einkommen verrechnet... Aber wenn es als Einkommen verrechnet wird gibt es da nicht auch irgendeine Rechnung, das man nicht alles abgeben muss? Ist das überhaupt rechtens? Gibt es nicht irgendwie 100,- € Freibetrag und dann irgendetwas mit 20% ? Denn Einkommen = Einkommen, oder gilt das dann nur wieder wenn man erwerbstätig ist? Oh man, mich ärgert dass so dermaßen mit dem BKA..ich bin froh, wenn ich kein ALG II mehr beziehen muss...man bekommt zwar sehr viel in den A***** gesteckt, aber dennoch ist auch vieles unfair geregelt... -.-

Ich werde auf jeden Fall noch einen Widerspruch diesbezüglich einlegen...

Ich würde es verstehen, wenn ich schon zig Jahre ALG II beziehen würde und die das Guthaben wollen, das erscheint mir logisch, aber nicht wenn von meinem eigenen Geld die Miete vorher bezahlt wurde und der Staat vorher nicht dafür aufkam....

Sorry für mein gejammer, aber ich will & kann es einfach nicht verstehen =,(

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Yunika

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Hallo Yunika,

ich mache z.Z. genau das selbe durch wie du damals mit der BKA. Deshalb wäre ich dir sehr dankbar, wenn du mir bzw. uns schreiben könntest, was nun aus deinem Fall drauß geworden ist ? Denn ehrlich gesagt, sehe ich auch nicht ein, dass ich das Geld, was ich aus meiner eigenen Tasche gezahlt habe (was nicht wenig war) dem Amt zu geben. Wie gesagt, würde mich freuen was von dir zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

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Super danke hast mir sehr geholfen. Könntest du deine Aussage vielleicht auch erklären? Würde mich mal interessieren wieso das so sein soll.

Gruß

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Ok danke für eure Antworten. Habe mir jetzt ein Termin geben lassen. Eine Frage habe ich aber jetzt noch: Stimmt es, dass bei der fachgerechten Entlüftung mit dem Unterdruck nochmal das ganze Kühlwasser vorher abgelassen werden muss oder kann das ruhig drin bleiben?

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Die 510 € sind die gesamten Heizkosten vom Jahr 2010. Da ich aber erst am 01.02.2010 eingezogen bin, finde ich diese Summe aber ganz schön hoch obwohl ich wie bereits geschrieben nie geheizt habe. Wieviel soll ich denn erst zahlen wenn ich dann mal tatsächlich heize? Ich weiß zwar nicht was daran schlimm ist, aber ich bin problemlos durch die kalten Wintermonate gekommen. Gibt ja auch decken ^^ Es handelt sich hier um eine 50m² Wohnung.

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