Hallo

wir bewohnen seit 2004 eine EG Mietwohnung mit Fartennutzung. Diese ist im Mietvertrag festgehalten. Nicht aber die Pflege oder ob uns ein bestimmter Bereich gehört. Der Garten hat ca. 500 qm. Nun haben wir den Garten bis vor einem Jahr kaum genutzt ausser mal kurz um spielen für den Hund oder so. In diesem Jahr haben wir uns eine kleine Tischgruppe und ein Spielhaus für unseren 2 jährigen Sohn in einer Ecke des Gartens aufgestellt. Einer unserer Vermieter wohnt über uns. Bei einem persönlichem Gespräch diese Woche teilte er uns mit, dass er das nicht möchte und ihm schließlich der Garten gehöre wir könnten das 2 meter breite Stück neben dem Haus nutzen. Es ist die Einhaltung des Abstandes zum Nachbargrundstück also eher ein Randstreifen. Wir verneinten das und es kam zu einem Streit. Unser Vermieter war nicht auf einen Kompomiss aus und beendete das Gespräch. Wir haben ihm dann schriftlich drei Vorschläge zur Nutzung gemacht. Heute kriegen wir Post. Das wir das hätten absprechen müssen und er die Pflege bisher gemacht hat und nicht wir und das er sich nun in seiner Privatsfäre gestört fühlt und uns die Gartennutzung ab sofort GANZ untersagt. Er hätte ein Weisungsrecht und wir können da nichts machen. Wir gehen nächste Woche zum Anwalt aber wie seht ihr das ganze?