Nach dem Gesetz ist sie verpflichtet die U-Anlage zu unterschreiben, man könnte auch klagen. Die muß es bei Finanzamt angeben und versteuer, falls es mehr als 8000€ sind. Schau in die Steuertabelle und ledige. Du kannst es absetzen und hast eine Steuerersparnis. Die mehr Steuer, die deine Frau bezahlen muß, mußt du ihr zahlen.
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Es ist ein Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen, die die Kosten der aussergerichtlichen Tätigkeiten bezahlt. Das Amtsgericht prüft dann, ob dem statt gegeben wird. Mann darf nicht mehr als 1.600,00 € Vermögen haben.
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Warum verkaufen, es gibt auch einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt. Hast du über die Summe einen Beschluß vom Gericht über die Unterhaltszahlungen, die deine Frau zahlen sollte?