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Holzfrosch

25.06.2010
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Holzfrosch
25.06.2010, 16:25
Kein SAT-TV trotz Zusicherung im Mietvertrag

In meinem Mietvertrag steht u.a. bei TV-Empfang "Kabel, SAT" und zwar genauso, wie es hier steht, nicht "und", oder" sondern in der Aufzählungsform. Dies bedeutet für mich ganz klar, das beide Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen. Der Vermieter regiert nach mehrfachen Fristsetzungen meinerseits, in keinster Weise und stellt sich "tot". Ich habe dem Vermieter draufhin heute eine Abmahnung zugesandt, mit einer letzten Fristsetzung und dem Hinweis, dass ich in der Folge bei weiteren Untätigsein des Vermieters, eine Fremdfirma zu Lasten des Vermieters mit der Bereitstellung einer SAT-Empfangsmöglichkeit beauftragen werde. Meiner Ansicht nach, bin ich auf dem richtigen Wege?

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Antwort
von Holzfrosch
25.06.2010, 18:19

So, habe jetzt nochmal nachgeguckt. Im Mietvertrag steht wörtlich Folgendes:

§1, Absatz 5

Zum Mitgebrauch sind folgende gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen vorhanden:

Breitbandkabel, SAT-Anlage

Also, klarer Fall, ich werde die "Vögel" (Wohnungsbaugesellschaft) verklagen. :-)

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