Antwort
So, habe jetzt nochmal nachgeguckt. Im Mietvertrag steht wörtlich Folgendes:
§1, Absatz 5
Zum Mitgebrauch sind folgende gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
Breitbandkabel, SAT-Anlage
Also, klarer Fall, ich werde die "Vögel" (Wohnungsbaugesellschaft) verklagen. :-)