Antwort
ich schreibe den text mal auf: Nach der aktuelllen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsoll die Insolvenzmasse für die KFz-steuerhalfen,wenn das Kfz bereitsvor der Insolvenzeröffnug auf den Schuldener zugelassen wahr.Dies kannverhindert werden, wenn das kfz von ihnen abgemeldet und zudann wierder angemeldet wird.