Bin jetzt nicht 100 %ig sicher, denke aber wenn es die zulässige Traglast erlaubt und der Arbeitskorb richtig gesichert werden kann, dürfte das kein Problem sein.
Grüßle
Bin jetzt nicht 100 %ig sicher, denke aber wenn es die zulässige Traglast erlaubt und der Arbeitskorb richtig gesichert werden kann, dürfte das kein Problem sein.
Grüßle
Hallo,
hab ja keine Ahnung wie die Umverpackung bei euch ist. Aber falls die Möbelstücke an sich schon etwas geschützt in den Faltschachteln verpackt sind, würde ich versuchen mit eurem Lieferant / Hersteller ( China )der Möbel zu verhandeln, dass er Schachteln einer besseren Güte nimmt. Mehrwellige mit einer hohen Berstfestigkeit, Durchstoßarbeit und Kantenstauchwiderstand. Dadurch könnt ihr ggf. auf Transportverpackungen und Packhilfsmittel verzichten.
Grüßle
Hallo,
schau mal in der BGG 925 nach unter 2.1, da steht nix von 16 Jahren :
Für die Auswahl der Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien: • Mindestalter 18 Jahre Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsicht führende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht mehr als 3 Monate - schriftlich festgelegt sein.
Dies ist ein Auszug daraus, gilt aber nur innerbetrieblich. Also fahren unter 18 Jahren darfst du nur unter einer Aufsichtsperson, diese muß schriftlich festgehalten werden. Genaueres erfährst du bei der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft.
Grüßle
Du musst schauen wie weit der Lastschwerpunkt vom Gabelrücken entfernt ist. Dann suchst du die Entfernung auf dem Diagramm ( meist in mm angegeben ) und kannst ablesen wie schwer deine Last dann sein darf.
Hallo,
also in Deutschland ist dies ein Mitgänger-Flurförderzeug mit klappbarer Plattform. Daher reicht eine Unterweisung. Diese sollte aber schriftlich festgehalten werden. Nachzulesen in der BGV D27 Flurförderzeuge.
Grüßle