Nein, es sei denn es war ein Sturm, der vom dt. Wetterdienst für Deine Region bestätigt wird. Eine Böe reicht nicht.

Bei Sturm, Hagel, LW und Feuer wäre die Hausratversicherung der Ansprechpartner.

Solltest Du die Sturmgeschichte probieren, wird die Versicherung beim Wetterdienst nachfragen und dann bestenfalls abelehnen oder prüfen ob Du versuchst die Versichertengemeinschaft zu betrügen. Die Folgen einer solchen Aktion kannst Du Dir ja vorstellen.

...zur Antwort

Hallo, Du mußt den Vorgang Deiner Versicherung melden und Du mußt ihm auch Deine Versicherungsdaten geben. Im Gegenzug muß er Dir auch seine Versicherungsdaten geben.

Deine Versicherung wird prüfen, ob ein Anspruch des Unfallgegners gerechtfertigt ist, ist er es nicht und es steht eventuell ein Versicherungsbetrug im Raum, dann wird Deine Versicherung Deinen Unfallgegner vor Gericht schleifen.

Nach Deiner Schilderung hast Du einen Anspruch gegen den Unfallgegner, eventuell kommen beide Gesellschaften zu dem Schluß, dass Ihr beide schuld seid und somit keiner seinen Schaden durch die Haftpflicht ersetzt wird.

Da er Dir Druck gemacht hat, würde ich den Unfall ebenfalls bei der Polizei melden und schildern und auf keinen Fall ein Treffen mit ihm machen.

Viel Glück.

...zur Antwort

Erkundige Dich mal bei Deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Da Du für 12 Monate auf Reisen bist, kann Die Deine Versicherung die beste Auskunft geben.

Ich empfehle eine Auslandskrankenversicherung, da gibt es viele Anbieter, die Dich für schmales Geld richtig gut versichern. Ab 30€ monatlich bist bei voller Kostenübernahme privat versichert.

Ich selber war für mehrere Jahre im Ausland und bei der gesetzlichen KV nicht mehr versichert. Habe mich aber über diese Auslandsversicherung abgesichert und habe dabei richtig gute Erfahrungen gemacht.

Nach meiner Rückkehr aus dem Ausland habe ich mich freiwillig bei der gesetzlichen KV versichert, bei der ich vor meinem Auslandsaufenthalt versichert war und als ich mich arbeitslos gemeldet habe, hat die Arge die Beiträge übernommen.

...zur Antwort

Die bisherigen Antworten sind sicherlich nicht falsch. Arbeitslosengeld kriegst Du nicht, da Du selber gekündigt hast, aber durch die Meldung der Arbeitslosigkeit bist Du weiterhin in der Krankenkasse versichert und es entsteht keine Lücke bei der Rentenversicherung.

Alleine wegen der Rentenversicherung (Versicherungszeiten) solltest Du Dich arbeitslos melden.

...zur Antwort

Ein gerichtlich bestellter Versicherungsberater ist hier absolut unnötig, da der Versicherungsfall ja schon eingetreten ist. Der Fachanwalt scheint hier die richtige Entscheidung zu sein, denn es wurde schon eine Abfindung angeboten. Wenn eine Gesellschaft das macht, heißt das im Umkehrschluß, dass sie einen eventuellen Rechtstreit verlieren würden.

Versicherungen haben nichts zu verschenken, sollte also ein solches Angebot kommen, kann man von guten Chancen sprechen. Wüßte die Versicherung, dass sie einen Rechtstreit gewinnen würde, würden sie nicht mal eine Abfindung anbieten.

Es kann aber gut sein, dass das VU Dir einen sehr langen Atem abverlangt. womöglich durch alle Instanzen geht, bis sie die Leistungspflicht anerkennen.

Also guten Anwalt suchen und Forderung durchsetzen.

Viel Glück dabei.

...zur Antwort

Die ÖKK ist eine private Versicherung und es scheint als habe Dein AG einen Rahmenvertrag mit dieser Versicherung. In der Schweiz ist jeder zwangsversichert. Mit dem Tag, an dem Dein Arbeitsvertrag beginnt, bist Du versichert. Solltest Du dem Krankenkassensystem in der Schweiz nicht trauen, kannst Du eine sogenannte Ex-Pat Versicherung in Deutschland abschließen. Alle großen Krankenversicherungen bieten für schmales Geld eine 100% Auslandskrankenversicherung an. (ab ca. 30€ monatlich) Ich selber habe mehrere Jahre in Irland gelebt und war über eine solche Versicherung zusätzlich abgesichert. Mit einer solchen Versicherung kannst Du im Ausland zu jedem Arzt oder Krankenhaus gehen. Du zahlst zwar erstmal bei dem Arzt, aber sobald Du die Rechnung mit Diagnose und die Rechnung für die Medikamente eingereicht hast, erhältst Du das Geld innerhalb 1-2 Wochen.

...zur Antwort

Die Frage kann man mit einem klaren Jein beantworten. Es gibt Disziplinen, bei denen die Sportler viel Geld verdienen, aber das überwiegend mit Sponsorengeldern. Sicherlich können diese Athleten sehr gut davon leben.

Die Sportler, die nicht so viel damit verdienen können oder deren Disziplin nicht so attraktiv für Sponsoren sind gehen oftmals einem normalen Job nach.

Einige Spitzensportler, die bei der Armee oder Polizei sind, sind in sogenannten Sportförderkompanien untergebracht. Offiziell sind sie Soldaten oder Polizisten aber bis zum Ende Ihrer sportlichen Karriere haben Sie optimale Trainingsbedingungen und werden normal bezahlt treiben aber ihren Sport.

...zur Antwort

Lt. Gesetz bist Du jetzt volljährig und Dein Vater kann Dir die Reise somit nicht verbieten. Es liegt also an Dir, was Du machen möchtest, aber ob sich der Stress mit Deinem Vater lohnt, kannst nur Du beantworten.

...zur Antwort