Die Frage lautet also: In welche Zeile der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 kommt die 2014 ans FA nachgezahlte Umsatzsteuer für 2013? Wo wird die Nachzahlung angegeben?
Jetzt nur noch eine Frage: In welche Zeile der EÜR trage ich die Anschaffungen ein, für die ich letztes Jahr den Investitionsabzugsbetrag angegeben habe. Die Anschaffungen aind vollständig abschreibungsfähig, weil sie jeweils 410 Euro netto nicht übersteigen. Wo trage ich das zusammen? Und muss ich die Anschaffungen nochmal extra auf einem Zusatzblatt mit Betrag nennen oder nur, wenn das FA mich dazu auffordert?
Gut, vielen Dank. Aber es erschließt sich mir nicht, warum ich die eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer zusätzlich in der EÜR eintragen muss. Dann zahle ich doch Einkommenssteuer auf die Umsatzsteuer extra. Weil ja die eingenommene Umsatzsteuer höher ist als die ausgegebene. doch diese Differenz zahle ich doch schon, indem ich die Umsatzsteuererklärung mache. ??