Liebe Community,
mich würde einmal interessieren, ob ich auch als minderjähriger einfach zum Finanzamt gehen kann, um mir eine Steiernummer zu holen, damit ich als freischaffender Künstler und/oder Designer arbeiten kann, oder ob ich dafür wieder besondere genehmigungen des Familiengerichts und/oder die Eineilligung der Eltern brauche.
Hintergrund ist, dass diesen Sommer mein Antrag auf Genehmigung der Ermächtigung der Eltern abgelehnt wurde. Nicht wegen fehlenden Fachwissens, sondern weil die Sachbearbeitern der Meinung war, dass die Tätigkeit, der ich nachgehen wollte (T-Shirts bedrucken und bei eBay verkaufen), zu viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. (Bin jetzt in der gymnasialen Oberstufe)
Deshalb hatte ich die Idee, einfach die Motive selbst zu erstellen, und dann auf Basis einer Gewinnbeteiligung an Unternehmen dieser Branche zu verkaufen. Damit entfällt dann der Teil mit dem Bedrucken und dem Verkauf der T-shirts an sich. Dadurch hatte ich mir wiegesagt erhofft, dass der Umfang der Tätigkeit keiner Gewerbeanmeldung bedarf.
Freue mich auf jede antwort
Mit freundlichen Grüßen
HP