Also zum ersten Kommentar: die Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung ist hier absolut fehl am Platze - Die Privat-Rechtschutz-Vers. wäre hier die richtige Wahl.
Zur Frage:
Ich gehe mal davon aus, dass der Schaden kein Bagatellschaden sondern schon eher erheblich ist. In diesem Fall gehst Du zum Verkäufer und dieser muss einen dem Vertrag entsprechenden Zustand herstellen. Erst wenn das erfolglos ist, kannst Du nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Auch möglich wäre eine Minderung des Kaufpreises.
Oder Du fährst die richtig großen Geschütze auf und unterstellst Ihm arglistige Täuschung - dann kannst Du den Vertrag anfechten...