Also zum ersten Kommentar: die Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung ist hier absolut fehl am Platze - Die Privat-Rechtschutz-Vers. wäre hier die richtige Wahl.

Zur Frage:

Ich gehe mal davon aus, dass der Schaden kein Bagatellschaden sondern schon eher erheblich ist. In diesem Fall gehst Du zum Verkäufer und dieser muss einen dem Vertrag entsprechenden Zustand herstellen. Erst wenn das erfolglos ist, kannst Du nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Auch möglich wäre eine Minderung des Kaufpreises.

Oder Du fährst die richtig großen Geschütze auf und unterstellst Ihm arglistige Täuschung - dann kannst Du den Vertrag anfechten...

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Hallo,

@ "IchSchauMal"

sag mir bitte mal ganz dringend diese Gesetzesnorm. Bin echt mal gespannt!

Ansonsten ist es schon richtig. Haftung in diesem Fall auf jeden Fall gegeben - aber keine Deckung durch die Versicherung!

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Hallo,

@ "IchSchauMal"

sag mir bitte mal ganz dringend diese Gesetzesnorm. Bin echt mal gespannt!

Die Antworten hier sind schon richtig. Haftung in diesem Fall auf jeden Fall gegeben - aber keine Deckung durch die Versicherung!

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Aaaaalso:

Die eigene Haftpflichtversicherung kommt definitiv für die Schäden am Hausrat des unten wohnenden Mieters auf. Dieser KANN (muss aber nicht)sich auch an seine eigene Hausratversicherung wenden.

Gut beraten wäre die gegnerische Partei auf jeden Fall, wenn sie sich an die eigene Hausratversicherung wendet - diese zahlt nämlich Neuwert! Die Haftpflichtversicherung nur den Gebrauchtwert!

Die Hausratversicherung des unten wohnenden Mieters wird sich dann so oder so mit dem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung setzen und sich darüber zumindest einen Teil des Geldes wiederholen.

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