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habe noch eine frage....
wie ist das denn, wenn ich in einer ausbildung bin und zu einer 2 monatigen haftstrafe (bewährung 2 monate auf 5 jahre) verdonnert werde? ist dann die ausbildung futsch? ist das ein kündigungsgrund? oder kann ich die ausbildung nach antritt der haftstrafe vielleicht fortsetzen?? kann die haftstrafe evtl "verschoben" werden, so dass ich diese erst nach der ausbildung antreten muss?
fänds auch ziemlich daneben, wenn die ausbildung vor gericht nicht berücksichtigt werden würde und man mir die zukunft komplett zu nichte machen würde... geklautes handy hin oder her... strafe schön und gut... aber geholfen wäre damit niemandem