Aloha,

benutzt Du einen Router? Dann muß der auch wissen, wie er mit einer Anfrage von außen umgehen soll. Such mal nach einer Funktion, die "Port redirection" oder ähnlich heißt. Da bringst Du dann den Port 80 mit der Internen (!) IP-Adresse Deines Webservers in Verbindung.

Voilá.

Gruß, Hippo

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Wenn Du mehr Details weißt kann Dir vielleicht der Tatort-Fundus (www.tatort-fundus.de) helfen. Das ist eine sehr umfangreiche Seite mit allen erdenklichen Infos zu allen bisher ausgestrahlten Tatorten.

Gruß, Hippo

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Aloha,

seid Euch darüber im Klaren, daß die breite Masse nichts dafür kann. Die sind so. Die brauchen jemanden, der ihnen sagt, was sie tragen sollen und welche Musik gut ist. Und morgen sagt man ihnen dann, daß sie jetzt etwas anderes tragen und hören müssen. Und man sagt ihnen, daß altes nichts mehr taugt. Das sagt man ihnen deshalb, weil die Industrie sonst nichts mehr mit ihnen verdienen kann. Und sie sind noch dankbar dafür, weil sie so genau wissen, was gut ist, weil sie keinen eigenen Stil haben. Die sind sogar so verbohrt, daß sie über andere lästern, die wissen, wer sie sind, so wie Ihr.

Laßt Euch das nicht kaputt machen. Seid, wie Ihr seid; das ist viel wert. Aber gebt auch acht, daß Ihr Euch nicht untereinander genau die gleichen Konventionen schafft, von denen Ihr Euch im ersten Schritt getrennt habt.

Gruß, Hippo

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Moin, ich fürchte, da wirst Du bis außerhalb der EU gehen müssen. In den Schalen ist der Stoff Aflatoxin in so hoher Konzentration enthalten, daß die EU 2003 einen Erlaß verabschiedet hat, der einen Import von Paranüssen mit Schale praktisch ausschließt.

Schöner Mist, Marcus

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Aloha, wie Deine Stimme in der Aufnahme klingt, hängt gar nicht mal so sehr vom Mikrofon ab (natürlich auch), sondern viel mehr von der Raumakustik des "Zimmers", wo Die Aufnahme gemacht wird. "Studiomäßig" klingst Du nur, wenn Du auch eine geeignete Kabine (oder eben ein Studio) zur Verfügung hast.

Mit einem Großmembranmikrofon bist Du schon auf dem richtigen Weg, dabei UNBEDINGT einen Popschutz verwenden. Gute und günstige Geräte, die für Deine Zwecke mehr als ausreichend sind, gibt es auch hier: www.thomann.de

Gruß, Marcus (Mediengestalter, freier Journalist und Doku-Sprecher)

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Aloha,

das ist ein ernsthaftes psychisches Problem und sollte von einem Psychotherapeuten behandelt werden. Wichtig ist aber, daß ihm selbst klar wird, daß er ein Problem hat, sonst wird er sich vermutlich dagegen wehren zum "Klapsdoktor" geschickt zu werden.

Viel Erfolg,

Hippo

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Hallo, eine Antwort wäre echt nett und ....DRINGEND bettel

Danke, Hippo

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Aloha,

die Terratec Solo mit dem ESS-Chip ist vielleicht etwas veraltet, aber die anderen sind eigentlich alle recht gut. Falls Du zu der Aureon 5.1 Fun noch das Slotblech mit dem MIDI-Port hast und es nicht brauchst, was würdest Du dafür haben wollen?

Beste Grüße, Hippo

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Aloha,

wenn Dein Laptop einen TV-Ausgang hat, zum Beispiel einen S-VHS Ausgang, kannst Du den Fernseher mit einem Adapterkabel entweder über die Scart-Buchse oder über den Composite (gelbe Chinch-Buchse) anschließen.

Wenn Du nur einen VGA-Ausgang hast, brauchst Du einen Converter; den gibt es im Fachhandel.

So long, Hippo

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Wenn Du bereit bist €300,- anzulegen, würde ich mich an Deiner Stelle eher nach einer gebrauchten Spiegelreflex umsehen. Da hast Du dann zwar keinen 30-fach Zoom, aber die Möglichkeit Objektive zu wechseln. Und wahrscheinlich eine bessere Bildqualität.

So long, Hippo

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Das ist eine alte Geschichte...

Hardware-Hersteller geben die Kapazität von Festplatten in "korrekten" Gigabyte an: 1 GB = 1.000.000.000 Byte; Dein Betriebssystem am Rechner gibt Dir aber die Kapazität in "binären" Gigabyte an: 1 GB = 1024 x 1024 x 1024 Byte (oder auch 2^30 Byte)

Daher erhältst Du unterschiedliche Angaben. Alles ist in Ordnung.

So long, Hippo

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Ich glaube, da bildest Du Dir was ein. Sparkasse ist prima.

Bis vor einigen Jahren war die Postbank noch verpflichtet, jeden als Kunden aufzunehman, daher hatten die Postbankkunden immer so ein negativ-Image, aber das ist auch vorbei.

So long, Hippo

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Gekündigt, erkrankt, kein Job, arbeitssuchend: wer zahlt?

In Aussicht auf einen soliden neuen Job, kündigte ich meine Arbeit, um fristgemäß diesen neuen Job aufnehmen zu können. Trotz vernünftiger Vorabsprachen ergab sich während der Zeit des Probearbeitens im Urlaub im neuen Unternehmen ergab sich nun der Sachstand, das "zwischen beiden Parteien zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestand" (vormals gegebene Zusagen zu Gehalt, Urlaub, freie Tage, Wochenarbeitszeit u.a. stellten sich wesentlich niedriger/geringer dar usw). Hinzu kam, das zum eigentlichen Arbeitgsbeginn kein Arbeitsvertrag vorgelegt wurde; auch keine Anmeldung bei der gesetzl. Krankenkasse vorlag (auch noch nicht am 17. Tag des ersten Arbeitsmonats - trotz mündlicher und schriftlicher Nachfragen beim Arbeitgeber meinerseits). Ausserdem erkrankte ich und bin nun seit dem 13.Tag (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) arbeitsunfähig. Dennoch bemühe ich mich, soweit dies mir gesundheitlich möglich ist, Stellenangebote zu suchen, Bewerbungen zu schreiben, um möglichst schnell wieder einen passenden Job zu finden. Glücklicherweise stehen derzeit die Chancen gemäß meiner Vorbildung und Erfahrung recht gut.

Wie ist nun der Sachstand? Von wem erhalte ich nun was? - Lohnfortzahlung? - Krankengeld? - Arbeitslosengeld? Aufgrund der vorgenannten Aussage/Vereinbarung, des Nichtvorliegens eines AV und der Nicht-Anmeldung bei der gesetzl. KV meldete ich mich zwangsläufig bei der Jobagentur arbeitssuchend.

Meines bisherigen Wissens nach müßte die Lohnfortzahlung meines bisherigen Arbeitgebers einsetzen (auch wenn ich dort gekündigt habe; jedoch nur, da zum Zeitraum der Kündigung - gem. der Fristen - von der verbindlichen Ausfertigung des Arbeitsvertrages durch den neuen AG auszugehen war).

Wer zahlt Krankengeld? Kann mir eine Sperrzeit auferlegt werden? Wie lang erfolgt Lohnfortzahlung? Tritt die Krankenkasse für medizinische Leistungen auf, die sich mit meiner Erkrankung ergeben und ich nicht mehr beschäftigt bin? Bin ich durch die AU (Arbeitsunfähigkeit) derzeit nicht "vermittelbar" oder kann/darf ich mich weiter um Arbeit bemühen (da ja mit dem ursprünglichen AG kein AV zustande kam?)?

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Ich halte es für außerordentlich fragwürdig, wenn der neue Arbeitgeber nicht in der Lage ist, allerspätestens zum ersten Arbeitstag einen Vertrag vorzulegen. Im Zweifelsfall ist das auf jeden Fall sein Versäumnis, insbesondere auch, was die Anmeldung bei einer Krankenkasse angeht.

Klagen. Die Kosten trägt in jedem Fall der Arbeitgeber.

Ich bin kein Anwalt und hafte für nichts.

So long, Hippo

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Was steht denn in dem Vertrag? Ich würde stark annehmen, daß es dort eine Klausel gibt, die genau das verbietet.

So long, Hippo

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Ich favorisiere Kant und Rousseau.

Das Grundlagenwerk von Kant ist die "Kritik der reinen Vernunft". Googel mal den "Kategorischen Imperativ".

So long, Hippo

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Wenn der Händler Dir den Preis macht, dann ist das auch okay. Es gibt in D keine generelle Preisbindung.

So long, Hippo

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Die Frage ist natürlich rhetorisch. Völlig klar, daß das niemand kann. Aber nicht weniger unverständlich ist mir, daß Gesetze nicht mal in einer allgemein verständlichen Sprache formuliert sein müssen, die jeder, der erfolgreich, sagen wir mal die Hauptschule absolviert hat, verstehen kann.

Das ist Deutschland.

So long, Hippo

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