Darf man trotz Privatinsolvenz ein Auto besitzen?
Hallo, hab hier schon eine ähnliche Frage gestellt, mit einer anderen Konstellation. Bisher war mir bekannt, dass man während der Insolvenzzeit ein Auto von einem Verkehrswert in Höhe von 2.700.- Euro besitzen darf. Nun habe ich aber gelesen, dass das so nicht stimmt und sogar Autos in Wert von 800.- Euro etc. gefändet werden können.
Ich werde leider höchstwahrscheinlich nächstes Jahr in die Privatinsolvenz kommen, musste um mein Lebensunterhalt zu finanzieren mein bisheriges Auto verkaufen, aber ich brauche ein "neues" gebrauchtes.....da möchte ich natürlich nicht riskieren, dass man mir das Auto, was ich mit ach und krach leiste dennoch gepfändet wird. Wo liegt also diese Verkehrswertgrenze, gibt es überhaupt diese Grenze? Oder ist das im Ermessen des Gläubigers/IVs, ob sie einem das Auto pfänden (bei einer Kollegin ist das so, sie in Insolvenz und durfte sich nur ein Auto bis 2.700.- Euro holen) oder was sagt da das Gesetz? Danke Euch im Voraus für die Antworten.