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Hilflos2011

07.01.2011
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Hilflos2011
13.06.2013, 15:27
Bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet auf ein Kind aufzupassen das mir nicht gehört?

Hallo Leute Ich lebe seit 3 Monaten mit meiner Freundin zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beziehen ALG2. Sie hat eine 7 jährige Tochter, also es ist nicht mein Kind. Sicher kennen wir uns durch das Zusammenleben der letzten 3 Monate schon besser allerdings noch nicht gut genug. Der eigentliche Punkt ist das ich natürlich auf Arbeitssuche bin und sicherlich bald hoffentlich was finden werde - bis dahin könnte ich ja auf die Kleine aufpassen. Meine Frage ist aber ob ich dazu verpflichtet bin da meine Freundin einen 400 Euro Job (selbst gesucht und Probe gearbeitet) abgelehnt hat da sie jetzt da auf einmal ab 18 uhr erst arbeiten soll (die kleine kommt um 16 uhr aus der schule)

Das Arbeitsamt spinnt jetzt rum sie hätte auf einen job verzichtet und droht mit sanktionen denn schliesslich könnte ich ja in der zeit auf das kind aufpassen da wir in einer bedarfsgemeinschaft leben und ich ja die zeit hätte.

Danke im Voraus für Eure Antworten

...zum Beitrag
Antwort
von Hilflos2011
13.06.2013, 16:46

wow top antworten - dieses forum is der letzte müll

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