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Antwort
Eine Strafanzeige kann also nicht zurückgenommen werden. Hat die Polizei durch die Strafanzeige Kenntnis von der Straftat erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf – sie ist wegen des sog. Legalitätsprinzips sogar dazu verpflichtet. Zurückgenommen werden kann allerdings der Strafantrag (§ 77d StGB).
Durch Ihre Anzeige haben Sie die Polizei/Staatsanwaltschaft auf eine Tat hingewiesen die durch das StGB mit Strafe bedroht ist. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr verpflichtet die Sache zu verfolgen