Den Vorsorgebetrag von mindestens 10% sollte man aber auch noch erwähnen.
Die Formel zur Berechnung lautet:
Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme + Vorsorge / Versicherungswert
Den Vorsorgebetrag von mindestens 10% sollte man aber auch noch erwähnen.
Die Formel zur Berechnung lautet:
Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme + Vorsorge / Versicherungswert
Das hängt vom Bedingungswerk ab! Hier ein Auszug aus einem guten Bedingungswerk:
Die durch ein Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort bedingte Gefahrerhöhung ist automatisch mitversichert und muss dem Versicherer nicht gesondert gemeldet werden.
Schau mal hier nach: http://www.real-inform.de/
Bei mir wurden schon Amalgam-Füllungen entfernt. Ist allerdings schon eine Weile her. So weit ich weiß, werden die alten Füllungen aufgebohrt und entfernt. Da diese Füllungen Quecksilber enthalten, welches in den Körper gelangen kann, hat mir mein Zahnarzt damals Selenase Trinkampullen verordnet. Diese sollte man schon ein paar Tage vor dem Entfernen der Füllung anwenden. Selenase hilft den Körper zu entgiften!