Ich arbeite in einer Wohngruppe für Kinder. Die Nachtzuschläge werden von 22 bis 6 Uhr gezahlt (25% des Stundenlohns).

Wenn die Kinder wach sind, so wird diese Zeit als normale Arbeitszeit angerechnet und ich bekomme keinen Nachtzuschlag. Ist dies rechtens? Hat jemand einen Link, in dem ich das nachlesen kann?

Angelehnt an TVÖD, im Arbeitsvertrag steht nichts, da die Stiftung neu auf dem Gebiet ist