Hallo Leute,
ich hätte mal eine Frage bzgl. einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher.
Man darf doch keine wertvollen Gegenstände haben weil die dann für eine Pfändung in Frage kommen.
Als angehender Händler hat man ja ein paar Sachen herumliegen. Was ist, wenn man damit seine Lebenssicherung erzielt? Es könnetn z.b. so Dinge wie ein altes Besteckset von WMF (9-teilig), eine kleine Briefmarkensammlung (Wert unter 200€), DDR-Orden, paar Münzen und ansonsten nur so Dinge die auf dem Markt so max. 10 Euro pro Stück einnehmen, herumliegen.
Mann muss sich ja sozusagen ein kleines Lager anlegen um nicht in Engpässe zu geraten. Einnamhen sind da so monatlich mit max. 600 Eur zu erzielen.
Und was ist, wenn man ein Auto hat, mit welchem man die Flohmärkte am Wochenende abklappert, um Schnäppchen zu machen die dann verkauft werden können. Wird denn das Auto zu Sicherung des Lebensbedars eingestuft? Denn jeden Tag gibt es kein Flohmarkt. Also jeden Tag wird es dann ja nicht benötigt. Kann es dann gepfändet werden. Nehmen wir an, es ist ein Golf 5, 150.000km, Bj.07. Macht dann eine Austauschpfändung Sinn. Höhe der einzutreibenden Summe evtl. ca. 25.000Eur.
Kennt sich wer aus?
Mfg :)