Ich komme immer wieder durcheinander bei den Begriffen. Wenn Du meinst das jeder ich ehrenamtlich in die Arbeit mit Menschen einbringen sollte dann stimme ich dir nicht zu.
Die Arbeit mit Menschen sollte niemand aus Zwang heraus machen. Denn das äussert sich in der Arbeit. Ausserdem ist nicht jeder in der Lage sich von seiner sozialen Arbeit abzugrenzen. Auch kann es Probleme mit sog. Projektion geben (s. wikipedia/projektion/Psychoanalyse).
Der Begriff soziale Arbeit gehört eigentlich zu einer Profession.
Verpflichtende Arbeit im Gemeinwesen a la Gerichtliche Arbeitsauflage soll eine pädagogische Maßnahme des Jugendstrafrechts sein und hat dort einen berechtigten Platz.