Ich komme immer wieder durcheinander bei den Begriffen. Wenn Du meinst das jeder ich ehrenamtlich in die Arbeit mit Menschen einbringen sollte dann stimme ich dir nicht zu.

Die Arbeit mit Menschen sollte niemand aus Zwang heraus machen. Denn das äussert sich in der Arbeit. Ausserdem ist nicht jeder in der Lage sich von seiner sozialen Arbeit abzugrenzen. Auch kann es Probleme mit sog. Projektion geben (s. wikipedia/projektion/Psychoanalyse).

Der Begriff soziale Arbeit gehört eigentlich zu einer Profession.

Verpflichtende Arbeit im Gemeinwesen a la Gerichtliche Arbeitsauflage soll eine pädagogische Maßnahme des Jugendstrafrechts sein und hat dort einen berechtigten Platz.

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Ich kapier die Frage nicht. Meinst Du Arbeitsstunden im Sinne einer Arbeitsauflage vom Gericht?

Diese Stunden kannst du in vielen sozialen Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime, Werkstätten für behinderte etc.) machen. Im Zweiflsfall fragst du einfach nach. Entweder telfonisch oder persönlich. Keine Angst, die reissen dir nicht den Kopf ab.

Sozialarbeit im Sinne der Profession und Fachwissenshaft, kann im Rahmen der Diakonie, Caritas und anderen Trägern gemacht werden. Bei der Feuerwehr gibt es evtl. einen Betrieblichen Sozialarbeiter, aber ansonsten haben die nix mit SA am Hut.

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