Antwort
Zunächst einmal vielen Dank für die Kommentare!
Gehen wir davon aus, dass Herr X in seinem erst diesen Monat aufgenommenen Arbeitsverhältnis eine Probezeit von 6 Monaten, trotz Befristung des Arbeitsvertrages auf insgesamt 12 Monate, stehen hat.
Während dieser Probezeit ist eine Kündigungsmöglichkeit von 2 Wochen zum Monatsschluss festgehalten.
Besonders "lustig" wäre, wenn Herr X zunächst lediglich in Teilzeit angestellt wurde, gestern dann auf Vollzeit umgestellt wurde (Vertragserweiterung), um heute morgen die Kündigung in Aussicht gestellt zu bekommen.
Herrn Y kommen die Tränen...