Der Vermieter war weder über die Problematik mit der Waschmaschine noch über das Bestellen dieses Monteurs informiert. Hätte die Mieterin die Zuleitung als Ursache nicht in Betracht ziehen und den Vermieter informieren müssen damit er reagieren kann?
Antwort
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Die Waschmaschine gehört der Mieterin.