Die von 1945?
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Das Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen. Es ist nur die Breite freizuhalten die auch eingetragen ist dh. 1m. Dieser Streifen ist von jeglicher Bebauung ( auch zulässige Grenzbauten) freizuhalten. Du kannst also in einen Abstand von 3m an die gemeinsame Grundstücksgrenze bauen.
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Es ist eine Bumbamaß, drinn ist ein halber Liter Bier, ein halber Liter Cola und ein doppelter Kirsch bzw. Asbach
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