Das Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen. Es ist nur die Breite freizuhalten die auch eingetragen ist dh. 1m. Dieser Streifen ist von jeglicher Bebauung ( auch zulässige Grenzbauten) freizuhalten. Du kannst also in einen Abstand von 3m an die gemeinsame Grundstücksgrenze bauen.

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