Hallo...
Ich habe von meinen ehmaliegen Vermieter eine Nk. Abrechnung für den Zeitrau 2004 und 2005 erhalten. Besteht überhaubt noch ein Recht auf Forderung ? Die Wohnung wurde auf Grund von Mietrückständen durch meinem Mitbewohner vom Vermieter im Februar 2006 gekündiegt.
Am 20.03.2006 bekomme ich nun ein Schreiben in dem steht das das Gebäude und die damit geltenden Verträge ab den ersten April 2006 einer neuen Wohnungsbaugesellschaft übergegangen sind. In diesem Schreiben heißt es ebenfalls das ich die Betriebs und Nebenkostenabrechnung für 2005 im Verlauf des 2. Quartals bekomme. (Dort steht nichts von den Nk 2004)
Die Nk. 2006 werden mit dem neuen Besitzer intern abgerechnet und im laufe des nächsten Jahres (also 2007 ) zugestellt. Nk. 2006 habe ich nie erhalten.
Jetzt kam die eigentliche Nk. Abrechnung für 2004 und 2005 erst am 21. Juni 2008. 2006 wurde hier nie erwähnt. Ich hab dieses Schreiben nun aus Dummheit achtlos liegen gelassen und auch nach dem zweiten Erinnerungsschreiben nichts getann, weil ich mich mit dem § 556 im Recht fühlte. Jetzt habe ich ein Mahnschreiben vom Amtsgericht bekommen, was nichts anderes heißt das der Vermieter rechtliche Schritte einleitet. ( Mahnsch. wurde auf rechtsanspruch nicht geprüft )
Der Vermieter ist für gerichtliche Auseianderseztungen durchaus bekann und ist aüßerst abgebrüht.
Kommzt der damit durch ?