Genau das habe ich auch soo aus § 556 rausgelesen, wollt nur nochmal sicher gehen. Was beudeutet jedoch :"Nk.Ab. ist bis zum 12Mo....,es sei denn der Vermieter hat die Geltendmachung erst nach Ablauf der Jahresfrist nicht zu vertreten ?" Heißt das wenn irgendwelche Störungen auftauchen , für die der Vermieter nichts kann ? (Selbst dann ist die Zustellungszeit verflucht lang.) Und könnte es eine solche Störung überhaubt geben ?

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