gibt es da irgendeine gesetzesgrundlage oder ist das reine mutmaßung von dir
Vor Ca. 2 Monaten hatte Herr x Besuch von der Kripo. Es ging um eine Zeugenaussage die sie von Herrn x wollten bezüglich eines Verfahrens des Dealers von X. Gegen diesen läuft ein Strafverfahren wegen "dealens" und nun werden einige Klienten von dem Dealer befragt um belastende Aussagen zu sammeln. Natürlich hatte Herr x mit dem Kauf von Marihuanna auch eine Straftat begangen und war somit nicht nur Zeuge sondern auch Straftäter zugleich. In diesem Fall handelt es sich um 3 g marihunna.
Das Verhör bei Herr x daheim beginnt und Herr x gibt zu, dass er das Gras gekauft hatte und gibt etwaige Infos über dem Dealer und dessen Freund preis. Etwa 1 Monat nach dem Polizeibesuch Ende August bekam Herr x einen Brief in dem ihm mitgeteilt wurde ,dass die Anklage wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fallengelassen wird, wenn Herr x ein Seminar für Erstkonsumenten besucht.
Diese Chance will Herr x wahrnehmen und meldet sich sogleich der gegebener Stelle und macht eine Termin für das Seminar im Oktober aus.
Nun gibt es aber folgenden Problem:
Einer der Freunde des Dealers, welcher auch ein Strafverfahren gegen sich wegen Kauf von Gras laufen hat, hat einen Brief von der Polizei erhalten, in dem Herr x als Zeuge gegen ihn aufgeführt wird. Die Aussage gegen den Freund des Dealers hat von Seiten des Herrn x jedoch nicht gestimmt. Kann Herr x seine Aussage gegen den Freund des Dealers zurücknehmen, bzw. seine Aussage bei der polizei abändern bezüglich dessen ohne Konsequenzen?
Zudem handelt es sich bei dem Dealer um einen Freund des Herrn x. Es liegt nahe, dass die Aussage des Herrn x vor Gericht von ihm wiederholt werden muss. Muss Herr x diese wiederholen oder kann er die Aussage verweigern, weil es sich um einen Freund handelt und das Leben in der kleinen Stadt in der die beide wohnen für Herr x zur Hölle werden würde.
Die Anklage gegen Herr x wird wie oben gesagt, fallengelassen, wenn ein Seminar besucht wird.
Meine Frage ist: Kann herr x seine Aussage gegen den Dealer bei der polizei komplett zurück nehmen, ohne dass herr x mit Konsequenzen rechnen muss: wie zB dass das Verfahren gegen ihn wieder eingeleitet wird , oder er ein Bußgeld wegen Falschaussage zahlen muss , oder trotzdem immer noch vor Gericht aussagen muss?
Da der Dealer in seiner Stadt wohnt, möchte Herr x nicht im Verfahren aussagen bzw . Darin verwickelt sein , da man sich in einer kleinen Stadt zu oft sieht und logischerweise es zu "Unannehmlichkeiten" kommen könnte.
Danke im Voraus für die Antwort