Ebay sieht folgenden Ablauf bei nicht bezahlten Artikeln vor:

Verkaufsdatum: 4. Tag = der 1. Tag um einen nichtbezahlten Artikel zu melden. Nach Meldung des Falles hat der Käufer weitere 4 Tage zeit zu bezahlen. Wenn er dieses nicht tut, können solche Fälle bereits 8 Tage nach Verkaufsdatum geschlossen werden. Es ist dem Verkäufer aber unbenommen dem Käufer eine längere Frist zu gewähren. Der Fall muss bis zum 36. Tag geschlossen sein.

Der Käufer sollte bei Nichtzahlung eine angemessene Frist (z.B. eine Woche) zur Zahlung erhalten. Zahlt der Käufer nicht innerhalb dieser Frist, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und sich die Ebay-Provision erstatten lassen.

Das Procedere für den Käufer ist bestimmt bekannt.

Jeder Auktionsbieter erkennt diese Bedingungen an.

Somit ist jeder Käufer nach Ablauf des 4. Tages bei Nichtzahlung in Verzug....

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Na ja, ein mietrechtlicher Mangel besteht m.E. sehr wohl nach dem 1.1.2012: dann ist nämlich die oberste Geschossdecke nicht gedämmt. Und zu diesem Termin müsste der Vermieter das Einverständnis der zuständigen Behörde vorliegen haben, aus welcher hervorgeht, dass von einer Dämmungspflicht (wirtschaftlicher Grund) abgesehen wird.

Ausserdem: die Mieter der obersten Stockwerke haben bei Nichtbeachtung der gesetzlichenVorgabe m.E. einen erheblichen Nachteil: alle anderen Mieter der darunterbefindlichen Stockwerke sind durch die Dämmung der bewohnten Stockwerke energetisch besser dran.....

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Deine Mutter ist bereits 1994 verstorben? Hm; ich vermute, Dir steht dann nur das sogenannte Pflichtteil vom Erbe deiner Mutter zu: ca. 25 % des seinerzeitigen Wertes....

Du hast selbst in das Haus investiert? Undhast darüber auch Belege? Da könntest Du ja versuchen diese Gelder wieder herauszubekommen

Aber besser wäre es, du fragst einen Anwalt. Oder ist das Haus so wenig wert?

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