Moin moin, Muß ich eine Werkstattrechnung für erfolgte Reparaturmaßnahmen bezahlen, obwohl ich nur um Fehlerdiagnose und Kostenvoranschlag gebeten habe ? Vergangenen Dienstag lies ich meinen Renault Scenic automatic mit Startproblemen, wie ich sie bereits in meiner Frage am 1.11. beschrieb, vom ADAC in eine Renaultwerkstatt bringen. Ich bat hier bei Übergabe mündlich um Fehlerdiagnose und Kostenvoranschlag.(unterschrieben habe ich nichts) Nachdem ich bis Do 15.00 Uhr nichts gehört habe rief ich an. Dabei erklärte mir der Meister, das der Anlasser zwecks Überprüfung ausgebaut werden mußte, da eine Prüfung beim schwer zugänglichen Anlasser des Automaticfahrzeugs nicht möglich sei. Man hat dann auch gleich einen neuen (austausch)-Anlasser eingebaut. Auf meine Frage, ob nicht auch eine Reparatur des Anlassers in Frage gekommen wäre, hieß es, das, dazu ja nun erneute aus und Einbaukosten kämen. Nun, letztendlich machte man mir gestern am Tel. die Rg. auf. 635,00 Euro habe ich zu zahlen, wobei man mir freudnlicher Weise auf den Austauschanlasser 40 Euro Rabatt gewährt hat. Ich kann nicht nur diese Rechnung nicht bezalhen, sondern sehe auch gar nicht ein, das ohne Rücksprache hier auf diese Weise bereits rapariert wurde.Nach Feststellung des Anlasser defektes hätte man mich infomieren müssen. Dann hätte ich die Möglichkeit gehabt, diesen zu reparieren bzw Ersatz zu beschaffen