Ja, einfach ein Kabel von den Lautsprecher in den PC stecken.

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Impressum fotografieren mit zb.snipingtool oder Impressum in den /robots.txt sperren.

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http://www.golem.de/news/kein-coa-windows-8-versteckt-seine-product-keys-recht-schlecht-1211-95959.html

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Nein, wenn das Bild urheberrechtlich geschützt ist darf man es nicht kopieren, Namensnennung oder Quellenangabe hin und her.

Es gibt spezielle Bilder die durch CC (Creative Commons) gekennzeichnet sind, heißt meistens man darf es kopieren, muss den Urheber aber nennen.


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Nein, keiner außer der Empfänger darf einen Brief oder ein Paket öffnen.

Fällt unter das Briefgeheimnis (Rechtslage in Deutschland, Österreich und Schweiz gleich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis

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Wenn die Schule erlaubt den Computer auch zu privaten Zwecken zu nutzen, darf der Computer nicht überwacht werden.

Wenn die Schule nicht erlaubt den Computer auch zu privaten Zwecken zu nutzen, darf der Computer überwacht werden. (Aber nur bei Bekanntgabe der Überwachung)

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Erlaubt: PC Marke, Auflösung (Bedienung: Aufklärung im Impressum bzw. Datenschutz)

Nicht erlaubt: Außerhalb der Website verfolgen, PC ausspionieren

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zitat von xXfairycakeXx: "gibt es eine seite wo das vllt rechtlich steht?" Ja Unterrichtstunden und Pausen

§ 4. (1) Eine Unterrichtsstunde hat 50 Minuten zu dauern. Aus zwingenden Gründen - insbesondere wegen der Erreichung von fahrplanmäßigen Verkehrsmitteln durch eine überwiegende Zahl von Schülern - kann die Schulbehörde erster Instanz die Dauer aller oder einzelner Unterrichtsstunden für einzelne Schulen durch Verordnung mit 45 Minuten festsetzen.

(2) Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden sind ausreichende Pausen in der Dauer von mindestens fünf Minuten vorzusehen. In der Mittagszeit ist eine ausreichende Pause zur Einnahme eines Mittagessens und zur Vermeidung von Überanstrengung der Schüler festzusetzen. Wenn es die Art des Unterrichtsgegenstandes oder die Stundenplangestaltung erfordern, können bis zur 8. Schulstufe höchstens zwei, ab der 9. Schulstufe höchstens drei Unterrichtsstunden ohne Pause aneinander anschließen.

(3) Unterrichtsstunden, in denen Schüler praktisch tätig sind, können in dem nach der Art des Unterrichtsgegenstandes notwendigen Ausmaß aneinander anschließen, wobei den Schülern die erforderlichen Ruhepausen entsprechend dem Arbeitsablauf einzeln oder in Gruppen zu gewähren sind.

(4) In der Vorschulstufe, in der Grundschule sowie in Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule geführt werden, dürfen Unterrichtseinheiten in Abweichung von Abs. 1 festgesetzt werden, wobei die Gesamtdauer der Unterrichtseinheiten für die einzelnen Unterrichtsgegenstände in einer Woche dem im Lehrplan jeweils vorgesehenen Wochenstundenausmaß zu entsprechen hat. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009575

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Also wenn mann in Deutschland oder Österreich etwas kauft hätte mann eigentlich 14-Tägiges Rückgaberecht.

Du hast ja dann so-zu-sagen deiner Lehrerin ein Tiket abgkauft.

Auserdem könnte deine Lehrerin dein Tiket innerhalb 14-Tagen zurückgeben. Wenn es nicht kaputt ist.

Ich hoffe ich habe dir gehofen.

Bitte etschuldigt rechtschreibfehler! Danke!

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