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Helena112

01.01.2015
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Helena112
01.01.2015, 06:39
Falscher Nachname im Anschreiben für eine Vorladung zur Abgabe der Eidestattlichen Versicherung

Guten Tag, ich konnte neulich einen Termin zur Abgabe der EV nicht antreten und wollte den Termin noch telefonisch beim GV verschieben. Dies sei laut GV nicht möglich und er müsse sonst Haftbefehl bei versämnis anordnen. Nun zur Frage, ist die Vorladubg zur Abgabe der EV auch bindend wenn im Schreiben ein falscher Nachname angeben wird (mein Ehemann heisst Rüther ich Westermann ) das Anschreiben ging auf Helene Rüther.

Vielen Dank

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Antwort
von Helena112
01.01.2015, 18:53

Naja im Grunde würde ich in der nächsten Woche jederzeit zum GV können um die EV abzugeben nur habe ich grade Bammel das ich vorher von der Polizei besucht werde das möchte ich dringenst vermeiden. Weis denn jemand wann es denn soweit sein würde bzw wie lange dieser Haftbefehl gültig ist? Termin zur Abgabe war Dienstag, 30.12

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