Antwort
Ja, ihr Nachbar kann sie deswegen anzeigen denn laut Ordnungswidrigkeitengesetz Paragraph 117 ist es eine Ordnungswidrigkeit und dafür können sie belangt werden. Ist aber eigentlich auch logisch, was würden Sie denn machen wenn z.B ein Obdachloser ständig ihr Eigentum anpinkelt? Denken sie ernsthaft das Urinieren von fremden Eigentum ist legal? Nein, ist es nicht