Monika Mumm? Ist die immer so hartnäckig?

Also Folgendes hat sich zugetragen: Mitte Oktober erhielten wir einen Brief von der oben genannten "Rechtsanwältin" mit einer Zahlungsaufforderung das wir um die 300 € an ClickandBuy zu zahlen hätten.... Selbstverständlich macht man sich Gedanken was da los ist und woher das kommt. Also begab ich mich im Internet auf die Suche und stellte fest das es warscheinlich ein Betrug ist und bin de in einem Rechtsanwaltsforum gestellten Tipp gefolgt und hab eine E-Mail verfasst in der ich um Nachweise für den angeblichen Einkauf über CliickandBuy gebeten habe.... Diese E-Mail wurde am 31.10.2013 geschrieben. Bis heute war Ruhe. Jetzt bekamen wir einen Brief mit angeblichen "Nachweisen" das wir an diversen Tagen, unter anderem dem 17.02.2012 Einkäufe im Wert von bis zu 40 € bei Itunes getätigt hätten. Schön und gut haben wir uns gedacht und haben kurzerhand unseren Itunes-Account gecheckt ob wir nicht vielleicht doch etwas gekauft haben was uns entgangen war. Keines der angeblichen Kaufdaten, geschweige denn der Beträge tauchen in der Auflistung unserer Itunes-Einkäufe auf. Mittlerweile sind wir einfach nur noch abgenervt und wissen nicht wie wir die Fr Mumm loswerden können weil die Forderungen in meinen Augen absolut nicht gerechtfertigt sind. Ganz davon abgesehen das wir unseren Itunes-Account mit den Prepaid-Karten Guthaben aufgeladen haben wovon sogar noch 8 € über sind! Irgendwelche Ideen was wir tun könnten? Ich hoffe ihr könnt uns helfen ;)

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Mir geht diese Frau seit 2014 auf die Nüsse.
Mittlerweile erhalte ich fast jede zweite Woche ein hübsches Briefchen von ihr.
Der Wortlaut ist, bis auf das Datum bis wann ich zahlen soll, immer abwechselnd identisch mit dem jeweiligen Schreiben vier Wochen zuvor.
Sie nimmt immer Bezug auf "Korrespondenz", obwohl ich ihr seit 2014 nicht mehr auf ihre Drohbriefe geantwortet habe.
Sie ist noch nicht einmal drauf eingegangen dass ich ihr in dem damaligen Schreiben geantwortet hatte das die ursprüngliche Forderung schon längst beglichen war.
Der geforderte Betrag wurde nach einem Jahr Nervtöten auch plötzlich mehr als verdoppelt von 24,99€ auf 58,05€.

Ich habe mittlerweile die Faxen so dicke von ihr dass ich ihr einen zweiten Antwortbrief verfasst habe und Anzeige bei der Polizei erstatte wegen Betrug, Erpressung, Belästigung und Bedrohung.

Ich bin gespannt ob danach endlich Ruhe einkehrt.

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Monika Mumm Terror Inkassobüro / coeo Vollstreckungsbescheid

Hallo,

seit geraumer Zeit bekomme ich Briefe von einer Rechtsanwältin Monika Mumm.

Die fordert im Auftrag einer First Communication GmbH 351,83. Die Forderung soll ich aber an eine coeo Inkasso GmbH überweisen?! Alles sehr seltsam.

Vergangene Woche rief ich in der Kanzlei an um herauszubekommen was für eine Forderung das überhaupt sein soll.

Leider brachte das Gespräch gar nichts,weil die Dame am Telefon ziemlich unfreundlich

und dumm war.

Sie sagte in der Sache hätte ich eine Ratenzahlung ? nicht eingehalten und es läge ein

Vollstreckungstitel vor.

Heute hatte ich plötzlich wieder ein Schreiben von ihr im Briefkasten. Eine Zwangsvollstreckungsandrohung.

Sie wäre nunmehr beauftragt die Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen mich zu prüfen.Ich habe jetzt noch 4 Tage Zeit zu zahlen,ansonsten beauftragt sie einen Gerichtsvollzieher.

Anbei hat sie mir eine Kopie eines Zwangsvollstreckungsantrags sowie einen Antrag auf sofortige Abnahme der Vermögensauskunft an das hiesige Amtsgericht beigefügt.

Als Anlage steht dort wäre ein Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld unter dem AZ ....

vom 30.07.2013 beigefügt.

ich selber hatte in meinem Schreiben aber keine Kopie von diesem angeblichen Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld.

Ich habe jetzt natürlich Angst davor und weiß nicht was ich machen soll?

Ich weiß bis heute nicht um was für eine Art Forderung es sich eigentlich handelt,bzw. was ich da eigentlich bezahlen soll.

Ich wäre froh,wenn mir jemand helfen könnte und mir Auskunft gibt,wie ich mich verhalten kann.

Vielen Dank, kikischlau

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Als Hilfestellung, auch für die anderen Fragenden:
Ich habe mit Frau Mumm bereits seit über zwei Jahren zu tun. Es wird NIE zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen.

Hier mein erstes Anschreiben an Frau Mumm:

Rechtsanwältin

Monika Mumm

Bachstr.89

50338

Hürth

Az: xxxxxxxxx / Ihr(e) Schreiben vom .....

Werte Frau Mumm,

zu

Ihren obigen Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Die

Forderung wird hiermit aufgrund mangelnder Vorlage der

Vollmacht / Abtretungsurkunde gem. §§

174, 410 BGB

in vollem Umfang abgelehnt und bestritten.

Ihr Auftraggeber, die

Coeo, hat sich als Forderungseintreibendes Unternehmen zu

legitimieren.

Um weiteren, nicht dem Verfahren nutzenden

Schriftverkehr zu ersparen, weise ich vorsorglich daraufhin:

§

174 Abs. 2

Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt

werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt

nicht.

BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 FFM

NJW-RR96,10

Nicht ausreichend ist auch das Angebot, die Urkunde

beim Bevollmächtigten einzusehen.

LG Mannheim JUST 76,

511

Weiterhin entspricht die Forderungsaufstellung nicht den

gesetzlichen Vorgaben und stellt in diesem jetzigen Zustand §§ 812

ff BGB (Herausgabeanspruch) dar, von daher darf ich Ihnen anempfehlen

obig beschriebene Vollmacht bis zum xx.xx.20xx an meine

Postfachanschrift zu übermitteln.

In

Ihrem Fall kommt auch §

263 StGB in Betracht, der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs

(§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:

Wer in der Absicht, sich

oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu

verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er

durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder

Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft.

Aufgrund der fehlenden Vollmachtsurkunde gemäß §§

174 ff. BGB und Betreffzeile Ihrer Anschreiben werden alle

Tatbestandsmerkmale erfüllt, denn

der Versuch des Betruges ist nach der allgemeinen Lehre dann gegeben, wenn bereits zur Vornahme von Täuschungshandlungen unmittelbar angesetzt wurde.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, den Fall zur Prüfung der Strafbarkeit
nach §§ 263 ff, an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben.

Im

Übrigen bemerke ich am Rande, das ich keinesfalls gewillt bin,

Kosten Ihrerseits zu zahlen, da Ihrem Auftraggeber, der Coeo als

Inkassounternehmen / Mahnunternehmen nicht selbst möglich ist zu

klagen. Und selbst wenn Sie als deren beauftragte Rechtsanwältin

klagen und gewinnen würden, wären lediglich, nur und ausschließlich

die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Wenn Sie verlieren, müssten sie

sich die Forderungsnebenkosten brüderlich mit dem Inkassounternehmen

teilen.

Siehe auch: Inkassogebühren UND Anwaltskosten sind vor

Gericht nicht erstattungsfähig BGH VII

ZB 53/05

Selbstverständlich steht es Ihnen frei einen

Mahnbescheid zu erlassen.

Das weitere Verfahren dürfte Ihnen als zugelassener Anwältin und

Inkassounternehmen bekannt sein.

Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie ebenfalls auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten
außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine Person durch
diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben,
und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. §
6 Abs. 2
, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2.

Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten

ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen.

§ 34 Abs. 1

,

§ 43 Abs. 3 BDSG

3.

Sie haben sämtliche meiner Adressen betreffenden Daten unverzüglich

zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30

Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner

§ 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meiner
betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche
Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5.

Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für

bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche

Sperrung und Benennung der Dritten.

§ 6 Abs. 2

,

§ 28 Abs. 4 BDSG

6.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung der Forderung nach dem BDSG ebenfalls

oben stehende Frist bis zum x.xx.20xx

Sollten Sie dieser

Aufforderung nicht oder nicht bis zur Fristsetzung nachkommen, werde

ich ohne weiteren Schriftverkehr den zuständigen

Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Weitere für Sie

unangenehme Schritte behalte ich mir hiermit ebenfalls vor,

§38 Abs. 4

,

§ 43 Abs. 3 BDSG

Hochachtungsvoll
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Monika Mumm, Coeo Inkasso und ihre Betrügereien anzeigen?

Seit über zwei Jahren werde ich von dieser Monika Mumm belästigt. Beinahe jede zweite Woche bekomme ich einen ihrer "Drohbriefe", der Text ist immer gleich: "letztmalig fordere ich Sie auf blabla, zahlen Sie bis zum .... oder ich strebe den gerichtlichen Mahnbescheid an blabla.". Ich habe mittlerweile so die Faxen dicke, dass ich diese Frau wegen Betruges anzeigen werde. Ob auch die Straftatbestände der Erpressung, Belästigung und Bedrohung erfüllt werden weiß ich noch nicht genau. Fakt ist aber das Betrug vorliegt, da die "Forderung" bei Firma XXX GmbH seit langer Zeit beglichen ist.

Ich habe dieser unerträglich nerviogen Person schon 2014 ein Schreiben geschickt, sie solle die Vollmacht des Gläubigers vorlegen und mir nachweisen das diese Forderung besteht. Nichts passierte. Sie ignoriert jedwedes Schreiben und ging auf nichts ein. Sie schreibt zwar immer wieder "bezugnehmend auf die bisherige Korrewspondenz", doch nimmt sie immer nur Bezug auf ihre eigenen Schreiben. Der Wortlaut Ihrer Schreiben ist immer exakt gleich, nur die Schriftgröße und das Datum ändert sich von Mal zu Mal. Ich vermute sie verschickt ihre "Drohbriefe" einfach autiomatisiert ab, ohne auf irgendeinen Widerspruch einzugehen.

Als Anhang habe ich mein aktuelles Antwortschreiben - anonymisiert - als Jpg beigefügt, für den Fall dass sich noch mehr Leute dazu berufen fühlen dieser Frau Mumm mit einer Anzeige wegen Betruges an den Karren zu fahren. Ich bezweifle zwar dass ich eine Antwort auf mein Schreiben erhalte, die Anzeige bei der Polizei steht aber.

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Seite zwei. Leider hat sich ein Tippfehlen eingeschlichen im oberen JPG :)

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Problem gelöst!!! Die Primäre Email Adresse geändert auf die von Facebook (AChtung! NICHT die Anmelde-Email!!!) und plötzlich geht alles wieder!

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Falls es sich um einen Tower-PC o.ä. handelt, solltest du mal prüfen ob der überhaupt einen WLAN-Adapter hat?! Wenn nicht ist es völlig logisch das der kein Netz findet. Gute Adatper gibts im Elektrohandel schon ab 20€.

Beim Laptop einfach mal prüfen ob der eingebaute Adapter aktiviert ist.

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Gegenfrage: WOZU braucht man Instagram? Eine ähnlich schwachsinnige Entwicklung wie Twitter, niemand BRAUCHT es aber jeder WILL es?! Tut mir Leid aber ich kann diesen Hype nicht nachvollziehen...

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Wenn du ein günstiges Einsteiger Smartphone suchst, kann ich dir durchaus das LG Optimus L5 empfehlen. Ich nutze es selber seit etwa einem halben Jahr und bin zu 95% zufrieden, trotz das ich bis zum Kauf dieses Telefons keine gute Meinung von LG hatte.

Vom Design her ähnlich dem Samsung Galaxy S2, Kamera mit 5mp, interner Speicher ca 2GB, Android 4.0.3 Icecreamsandwich (wahrscheinlich demnächst upgrade auf Jelly Bean möglich), NFC Chip ist auch drin. Preis zwischen 120€ und 140€. Abstriche musst du leider beim Display machen, das ist nur ein TFT von dem man keine wahnsinnig hochauflösenden Bilder erwarten kann und leider recht blendempfindlich, d.h. bei starker Sonneneinstrahlung sieht man leider nicht mehr so viel drauf. Der Prozessor ist etwas lahm, aber dennoch völlig ausreichend. Für ein paar Spiele und Apps reicht das allemal.

Sonst um etwas besseres zu bekommen wäre das L9 empfehlenswert, es hat ähnliche Merkmale wie das L5 (Kamera gleich, interner Speicher etwas größer) aber einen schnelleren Prozessor und ein besseres Display. Speichererweiterung ist bei beiden Standard mit Micro SD möglich.

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Sieh mal nach ob in der Systemsteuerung, Sound, die Lautsprecher aktiviert sind. Manchmal übersieht man solche kleinigkeiten einfach.

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In dem Alter und bei der Körpergröße ist definitiv NICHT von zu dick zu sprechen. Denk immer dran, du wächst noch ein paar Jahre und es kann sich alles relativieren. Früher, bevor der BMI-Hype los ging, hatte man eine einfache Fausregel um zu errechnen was das Igealgewicht ist: Körpergröße (1,65m) minus 100 +/- 5kg (Differenz nach Oben/Unten) = alles im grünen Bereich bei dir! Übrigens ist es wissenschaftlichb erwiesen, das kleine Pölsterchen völlig okay und keineswegs Gesundheitsgefährdend sind und sogar zum Wohlbefinden besser beitragen können als "null Fett"!

Aber bedenke: ein wenig sprotliche Betätigung kann nie schaden. :)

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Wenn die Maut vor Ort gezahlt wurde damals, dann riecht das schreiben stark nach Betrug.

Stellen sich die Fragen:

  1. Stimmt der Zeitpunkt? Warst du zu der Zeit dort unterwegs?
  2. Hast du damals vor Ort gezahlt oder hast du vereinbart nachzuentrichten? Sind Belege vorhanden?

Wobei sich bei Nachentrichten die Frage stellt ob man dort nicht vor Ort mit EC o.ä. hätte zahlen können, womit die Nachentrichtung auszuschließen sein könnte.

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Mach dich mal schlau über die Wirkungsweise von Klebern, speziell Sekundenkleber, danach wirst du dir nochmal überlegen ob du den nimmst oder besser nicht.

Am besten ist wirklich sich überhaupt erstmal bei Fachleuten zu informieren über Kunstnägel.

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Das ist normal in der Zeit des Fellwechsels von Sommer- auf Wintertfell. Sollten sich tatsächlich kahle Stellen bilden, dann ab zum Tierarzt, aber vorher mach nicht gleich die Pferde scheu okay? :)

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Ist das dein Ernst? Bevor ich dich jetzt frage wie alt du bist das du so eine Frage überhaupt stellst, geb ich dir nen Tip: Wenn jemandem nix besseres als "Hi, Hallo, hey, huhu ......." fertig bringt, ist er nicht wirklich ne kreative Leuchte... Was mich direkt zur Frage zurück führt: Wenn du nicht weißt wie du auf sowas reagieren sollst oder überhaupt darauf reagierst dann bist du kaum kreativer als der Schreiber des "hi"!

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Ich kenne zwar keine Serie von Hello Kitty (zum Glück) aber mir fällt spontan eine russische Zeichentrickserie von "früher" ein. Hase und Wolf, gibts bei Müller Drogerie als DVD oder aber auch sehr wahrscheinlich auch im Internet irgendwo.

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Es ist definitiv pfändbar. Es liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers ob das Auto "verwertbar" ist, also ob es bei einer Versteigerung zu Geld zu machen ist und ob der dadurch erzielte Betrag zur Deckung der Schulden reicht. Hier ist zu beachten das es sich um einen BMW handelt, die sind recht wertstabil. Mein Tip: das Auto nicht Top gepflegt hin stellen, sondern ruhig etwas dreckig daher kommen lassen, das kann durchaus helfen den Wert des Autos geringer einzuschätzen.

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Sekundenkleber? Das kann nicht dein ernst sein?! Lass dich lieber vom Fachmann bzw -frau beraten!

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Als erstes denke ich du meinst eine 8GB Speicherkarte. An deiner Stelle würde ich mal das telefon an den PC anschließen bzw einen Kartenleser benutzen um zu sehen was überhaupt drauf is. Oft ist noch Datenmüll drauf von deinstallierten Programmen. Versuch dann eine defragmentierung, das schafft Platz. Alternativ ginge auch ein Office-Programm als App zu installieren mit dem du zugriff auf vorhandene Ordner auf der Karte hast.

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Ich hab ein ganz ähnliches Problem und bin auch ziemlich ratlos. Merkwürdiger weise läuft es auf dem Handy einwandfrei, nur das eben da u.a. z.B. keine Bilder hochzuladen gehen.

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