Ich frage mich, wieso noch keiner das Statement "die Polizei darf ohne Anordnung des Richters bzw Sta eine Blutprobe anordnen, weil es sich um eine owi handelt" .... Sollten sich die beamten wirklich so geäußert haben, dann wäre das fatal und der Versuch, einen Irrglauben beim Betroffenen zu erwecken ! Eine Blutprobe bedarf in jedem Falle einer richterlichen Anordnung ! Gefahr im Verzug lag hier ebenso nicht vor, da Rauschgift im Blut über längere zeit nachweisbar bleibt ! Bleibt die frage , zu welcher Tages bzw Nachtzeit die Kontrolle statt fand und ob ein Bereitschaftsrichter zur Verfügung stand !
Sollte die Aussage jedenfalls so gefallen sein, wie es der Fragesteller formuliert, dann sollte man die beamten definitiv eines besseren belehren !