Ok.... Also sind meine Eltern nicht für eine zweite Ausbildung finanziell zu belangen?
jetzt zu dem Thema der abgeschlossenen ausbildung... auf folgener Seite(http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/weitere_ausbildung.php) steht:
*BAföG für weitere (förderungsfähige) Ausbildung
Erste Ausbildung war betrieblich (Lehre)
Eine betriebliche Ausbildung (Lehre) kann nicht durch BAföG gefördert werden (vgl. VwV 7.1.2). Daher erlöscht durch solch eine Ausbildung der BAföG-Anspruch nicht. Man kann also noch studieren oder zunächst an einem Kolleg oder einer FOS die Hochschulreife nachholen.*
das würde doch bedeuten, egal, was ich studieren will, eine betriebliche ausbildung vorher(die ja aufgrund des BaB gar nicht bafög-relevant ist, weil sie nicht gefördert hätte werden können) beeinflusst nicht, ob ich bafög bekomme oder nicht....
oder überseh ich etwas?
(nochmal für alle :P)