Ich denke es ist erst mal relevant, ob er Dir den Juni und den Juli Lohn auf einer Abrechnung erstellt oder ob er für den Juli eine Extra Abrechnung erstellt. Dann würde alles ganz normal steuerfrei und SV-frei sein. Nur beim neuen AG müsstest du dann angeben, das du bis zum 16.07. noch einen Job auf 400,00 EUR Basis hast.
Nach meinen Erfahrungen mit unserem Jobcenter besteht gegen eine 2-Raum Wohnung keine Bedenken, lediglich die Kosten müssen im Rahmen der "Angemessenheit" liegen. Hatte vor kurzem den Fall, das auf Grund von Krankheit auch mehr als die "Angemessenheit" gezahlt wurde, was bei uns in der Regel bis zu 10% vom Mitarbeiter selbst entschieden werden darf. Alles was drüber geht in das Ermessen des Jobcenter über und beruht immer auf Einzelfallentscheidungen. Ich denke, das es sicher möglich ist eine 1,5 oder 2 Raum wohnung mit einer QM-Zahl von ca. 45 zu finden, die auch noch annähernd an die angemmesenheit kommt. Ansonsten schlage ich vor, sich 3-4 Wohnungsangebote für 1 und 2 Raumwohnungen einzuholen und dem Jobcenter vorzulegen. In jedem Fall ist es sicher günstig dies in einem pers. Gespräch darzulegen und um Übernahme der evtl. "Mehrkosten" zu bitten.
Bei unserem Jobcenter ist das so, das der Antrag nur einmal gestellt werden muß und der Betrag dann aufgeteilt wird. Habe der geänderte Bescheid müsste eigentlich schon da sein, da die Jobcenter die Auszahlungen des Folgemonates schon am 25. fertig machen. Ich denke das wurde vergessen und du mußt einfach mal die Hotline anrufen oder bei deiner Arge vorbei gehen, dann wird das eigentlich ganz unkompliziert und schnell nachberechnet und manchmal kann man das Geld dann auch gleich dort auszahlen lassen.
Einen schönen Sonntag noch
Kann Larah10 nur zustimmen. Die ARGE zahlt die Haftpflicht nicht zusätzlich aus sondern zieht diese vom Einkommen ab. Wenn Du kein Einkommen hast bleibt also der Regelbetrag und die Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Die ARGE versucht auf diesem Weg immer wieder Leistungen einzusparen, jedoch liegen die Bedingungen für das Wohngeld so, das wahrscheinlich gar kein Anspruch auf Wohngeld besteht bzw. steht im Wohngeldgesetz, wer Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II bezieht hat automatisch keinen Anspruch, und das er mit 100,00 EUR Nebenverdienst keinen Anspruch auf ALGII hat, das kann ja jeder Blinde ausrechnen. Hatte das ganze auch schon mal und bin dann einfach zur Wohngeldstelle (ohne Antrag) und habe denen gesagt, das ich ALGII beziehe und die einen ablehnenden Bescheid brauchen. Die Kollegin hat mir diesen gleich mitgegeben und ich habe somit 15 Minuten investiert und alles war erledigt. Ist manchmal vielleicht einfacher als ewig mit der ARGE zu diskutieren.
Eine einfache Einnahmen-Überschußrechnung kannst Du mit folgendem Programm erstellen.
http://www.easyct.de
Das Programm druckt auch Formulare und bietet auch die Möglichkeit mit einem Zusatzprogram (Winston) die EÜ-Rechnung direkt per ELSTER an das Finanzamt zu senden. Nutze das Programm schon viele Jahre und habe auch schon viele ausprobiert, aber ich komme immer wieder auf easy-cash & Tax zurück, da es sehr einfach in der Bedienung ist. Viel Erfolg , Raik