Datenschutz bei Eigentumswohnungen?

Wie weit geht der Datenschutz bei Eigentumswohnungen?

In unserer über 50 Eigentümer umfassenden Eigentümergemeinschaft gibt es unterschiedliche Regelungen über den Anteil, den die Eigentümergemeinschaft trägt, wenn Fenster bzw. Wohnungseingangstüren ersetzt werden. Und zwar derart, dass Ersetzungen der "Erstausstattung" bezuschusst werden, Ersetzungen von bereits einmal ersetzen (und somit bereits bezuschussten) Türen/Fenstern nicht mehr bezuschusst werden.

In den Jahresabrechnungen der Verwaltung taucht aber nur die Position "Zuschuss zur Ersetzung einer Tür/ eines Fensters" auf, ohne den Hinweis, für welchen Eigentümer/für welche Wohnung dies geschehen ist.

Die Gemeinschaft kann nun nicht mehr kontrollieren, ob diese von der Allgemeinheit zu bezahlenden Summen rechtens sind, da die Verwaltung - aus Datenschutzgründen wie sie sagt - den Namen des betroffenen Eigentümers nicht nennen darf.

Kann dies wirklich so sein, oder sein, unsere Verwaltung hier nicht hinreichend informiert?

Da die Verwaltung der Anlage in dem über 50-jährigen Bestehen des Objektes mehrfach gewechselt hat, sind die Verwaltung sowie der aktuelle Verwaltungsbeirat auch nicht in der Lage, zu entscheiden, ob es sich um eine "Erstersetzung" handelt oder nicht. Hier ist man auf das Wissen der "Alteigentümer" angewiesen, die in der Tat genauestens wissen, ob in der Wohnung Z die Fenster bereits einmal getauscht wurden oder nicht.

Also was ist jetzt mit dem Datenschutz?

Darf (oder muss sogar!) die Verwaltung in der Jahresabrechnung offenlegen, für welche Wohnung ein Zuschuss aus der allgemeinen Instandhaltungsrücklage gezahlt wurde?

Ich danke schon einmal vorab für die Antworten. Rainer

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Also das mit dem Datenschutz bei Immobilien wundert mich ohnehin in Deutschland. Beim Notar sieht man die Grundschuld vom Vorgänger, also wie viel Geld er sich damals geliehen hatte und bei welcher Bank. In den Verwaltungsunterlagen kann man dann unter Umständen, je nach Vorgang, auch noch sehen, wer seine Wohnung noch nicht abbezahlt hat. Z. B. Bei Wechsel von Versicherungen muss die Bank zustimmen.

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Hausgeld sind die Nebenkosten, die man als Mieter kennt, plus Verwaltungsgebühren und plus den Anteil am Aufbau der Instandhaltungsrücklage. Erfahrungsgemäß ist das Hausgeld in etwa 20 - 30 % höher als die reinen Nebenkosten.

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Bei mir war es so, dass der eine Beirat mitten im Jahr einfach aufgehört hat. Das war aber kein Problem, da es zwei andere Beiräte gab. In aller Regel braucht man den Beirat nicht, wenn die Hausverwaltung vernünftig arbeitet. Das ist meine Erfahrung. Es wird nur wichtig, wenn der Verwalter untätig ist und der Beirat selbst eine Eigentümerversammlung einberufen muss. Hier habe ich mehr Infos zum Beirat gefunden, die Dir vielleicht helfen? https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/der-verwaltungsbeirat-aufgaben-und-pflichten.html

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Herzlichen Glückwunsch! Du befindest Dich in einer sehr guten Situation. Ich würde etwas Geld in ETFs für das Alter anlegen, einen Teil auf ein Festgeldkonto und ansonsten in den wichtigsten Faktor investieren: In die Gesundheit (Entspannung, gutes Essen, evtl. Akupunktur und TCM). Es gibt ein Sprichtwort das sinngemäß lautet: Erst opfert man die Gesundheit fürs Geld und dann das Geld für die Gesundheit.

Ebenso würde ich regelmäßig für gute Zwecke spenden. Es gibt viele Menschen und Tiere, denen es nicht gut geht. Bei Deinen Einnahmen würde Dir die ein oder andere Spende nicht wehtun.

Alles Gute ;)

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