Antwort
Danke für Eure schnellen Antworten und ich habe nebenbei noch eine interessante Antwort bekommen :
"Bei jeder Beschäftigung wird eine Meldung zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung erstellt. Die Datensätze der Rentenversicherung werden mit den Datensätzen der ARGE abgeglichen und für deckungsgleiche Zeiträume von Beschäftigung und Alg II an die ARGE gemeldet (sog. Überschneidungsmitteilung)"
Dies ist deckungsgleich mit dem, was huegelchen schrieb
Danke vielmals