Eine Kündigung ist eine Willenserklärung und hat schriftlich zu erfolgen.....in der heutigen Zeit ist es zwar üblich auch Kaufverträge per Mail oder Fax zu schliessen, aber Vorsicht ist trotz allem geboten. Das Telefax trägt keine gültige Unterschrift, sondern nur ein Abbild davon. Nun kann man sich darüber streiten ob die Kündigung rechtsverbindlich ist wenn sie lediglich per Fax vorab geschickt wird und das entsprechende Original auf dem Postweg zugesandt wird. Da könnte es sich durchaus als richtig erweisen, dass ein Sendeprotokoll vom Faxgerät dem ein Original auf dem Postweg folgt, sehr wohl eine rechtzeitige Kündigung bedeutet ;-)

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Das ist im § 119: des BGB geregelt. In Kurzform: Eine Willenserklärung die irrtümlich falsch abgegeben wurde kann aus diesem Grunde auch widerrufen werden. Dieser Irrtum muss aber eindeutig sein....Beispiel ein Ato das statt für 10.000€ plötzlich im Vertrag für 1.000€ ausgewiesen wird. Besondere Vorsicht gilt da bei Offerten die von Gewerbetreibenden an Privatleute gemacht werden. Eine Fehlkalkulation von 15% wird da wohl kaum als Irrtum ausgelegt.

In der Regel läuft der Geschäftsabschlußaber doch so ab:

Anfrage - Angebot - Betsellung..........und was oft nicht genannt wird die Annahme der Bestellung......genau dort kann man sagen...nein es handelt sich um einen Irrtum.....

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Also wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag beschriebenen Eigenschaften aufweist, ist der Vertrag auch nicht gültig. Es kann aber durchaus möglich sein, das der/die Einzelunternehmer den Wagen nur privat genutzt hat.

Wieso sollte jemand einen Firmenwagen mit dem Hinweis verkaufen das er nicht gewerblich genutzt wurde ????

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Kam ein Vertrag zustande?

Guten Tag, Folgendes Problem. Wir haben im Internet ein Auto gefunden, waren auch da. Befanden den Wagen für gut. Mit Verkäufer (Händler) wurde mündlich vereinbart, dass wir unseren alten Wagen in Zahlung geben. Nach telefonischer Absprache, dass wir den Wagen reservieren, was ich ihm auch per Email bestätigte (K.-B. hat folgende Nachricht geschrieben: Guten Tag Herr S., wie gerade im Telefonat besprochen, bestätige ich ihnen hiermit die Reservierung des Golf 1.6 Edition in Shadow Blau. Den Kaufpreis haben wir auf xxx€ (inkl. Winterreifen und Garantie) mit Inzahlungnahme unseres alten Autos vereinbart. Am Samstag würden wir gern noch eine Probefahrt machen und überreichen ihnen dann auch gern eine Anzahlung in Höhe von xxx€) Die xxx€ haben wir auch angezahlt. Dafür haben wir eine Quittung erhalten auf der steht: xxx von Frau B. für Anzahlung für VW Golf Rest xxx€ zzgl. Ford Focus und Fahrgestellnummer dessen. Datum und Unterschrift des Händlers, nicht aber von uns. Nun hatten wir einen Interessenten für unseren alten Wagen, der uns etwas mehr dafür bot, als der Händler bei dem wir den neuen Gebrauchten kaufen. Wir telefonierten wieder mit dem Händler, sagten ihm, dass wir unseren verkauft hätten, wir aber selbstverständlich den Wagen kaufen, nur eben nicht den alten in Zahlung geben, sondern das Geld drauf bezahlen. Also kein Verlustgeschäft. Der Händler meint jetzt, dass das nicht geht. Er hätte den Wagen schon weiterverkauft und will uns jetzt darauf festnageln. Kann er das so einfach?? Er kann doch keinen Wagen verkaufen, den er noch nicht hat. Wir haben gar keinen Vertrag gemacht. Oder doch?

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Das ist dumm gelaufen....der Ford wird schriftlich erwähnt und ist im Vertrag (hier die Reservierung) auch bestätigt wurden und auch noch mit einem (Ankauf) Preis benannt. Der Verkäufer kann mit Recht die Herausgabe fordern - oder auch mit Schadensersatz. Ich würde versuchen die Sache persönlich zu regeln. Vor Gericht sieht die Sache garnicht gut aus würde ich mal sagen.

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Von Betrug kann da keine Rede sein. Nach Abgabe des Angebots hat man die entsprechende Widerrufsfrist um das Angebot noch einmal ganz genau zu prüfen. Geschieht es in der geregelten Frist kommt man ohne weitere Kosten aus dem Vertrag. Verstreicht die Frist, kann man später nur entsprechende Mängel oder abweichende Ausführung bemängeln.

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Wenn ein Vertragspartner eine Vertragseigenschaft einseitig ändert (was eigentlich garnicht möglich ist) dann muss der Vertrag praktisch neu geschlossen werden. Diese einseitigen Kündigungen zielen in der Regel darauf ab, das die Gegenseite nichts unternimmt und ihr "Stilles Einverständnis" dazu gibt.

Sofort kündigen...eine der wichtigsten Vorteile soll hier einfach einseitig abgekündigt werden.

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Ist meiner Meinung nach vollkommen ok. Man muß diesen Job nicht annehmen und wenn kann man den AG nicht dazu zwingen diese Kosten zu übernehmen. Tut er es doch, kann er dasnatürlich an entsprechende Bedingungen knüpfen. Eine Ausbildung/Studium bei der Bundeswehr läuft genauso....geht man nach der Ausbildung muss man einen Teil zurückzahlen.

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Was bedeutet Konventionalstrafe?

Hallo,

habe ein Vertrag unterschrieben von einer Leihfirma 14.09.2011,habe am 15 und 16 gearbeitet,dann sagte mir man dass auch Samstag und Sonntags gearbeitet wird . Mit der Leihfirma war dies nicht abgemacht er sagte mir das Samstags und Sonntags nicht gearbeitet wird.Wochenende bin ich nicht erschienen habe keinen erreicht weil Wochenende nicht in der Leihfirma gearbeitet wird und von der Firma keine Nummer hatte.Am Montag morgen rufte der Herr von der Leihfirma und und sagte mir das die Arbeiter nicht arbeiten konnten weil die die Schlüssel nicht gefunden haben ,die Schlüssel hatte ich in den Container gelegt wo die Arbeiter Pause machen ,jeztzt meint er das ich für die ganzen Arbeiter aufkommen soll sprich die ganzen Arbeiter für Samstag und Sonntag bezahlen muss.Am Telefon sagte er mir noch das er mich Kündigt und mich für Donnerstag und Freitag nciht bezahlen wird. Heute kam Post :,,wie sie telefonisch mitgeteilt haben ,sind Sie nicht mehr an einer Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen interessiert. Wir bestätigen Ihre fristlose Kündigung. Vorsorglich kündigen wir Ihnen,auf Grund der Kürze des Arbeitsverhältnisses,fristlos zum 20.09.2011,wegen Arbeitsverweigerung. Wir weisen Sie darauf hin,dass wir uns den Abzug einer Konventionalstrafe vorbehalten.

Meine Fragen .

Muss ich die ksoten übernehmen weil die nicht Arbeiten konnten ? Was heist Konventionalstrafe? Darf er das Geld jetzt behalten dass ich gearbeitet hab? Was sollte ich jetzt tun? Bin bei einer anderen Firma angestellt. danke im Vorraus

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Also erstmal: Du hast einen Arbeitsvertrag bei einer Leiharbeitsfirma unterschrieben und bist keinen Subunternehmervertrag mit einer Firma eingegangen. In dem Arbeitsvertrag müssen die entsprechenden Arbeitszeiten genannt sein. Was ich nicht schriftlich habe, brauche ich nicht einhalten.

Die Kündigung....na ja wenn ich mir so das Vorgehen von dieser Firma ansehe ist wohl nicht so tragisch.

Grundsätzlich würde ich aber einen Rechtsanwalt beauftragen wenn sich diese Firma mit irgendwelchen Forderungen meldet. Dann wird die Sache wahrscheinlich im Keim erstickt.

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Grundsätzlich ist gegen diesen Vertrag nichts einzuwenden. Im Vertrag/Zusatz zur Hausnotrufanlage steht mit Sicherheit im Kleingedruckten etwas über eine jährliche Gebührenanpassung. Für mich nur schwer verständlich das ich beim Kauf einer Wohnung so einen Vertrag unterschreiben muß.....wenn es sich nicht grad um ein "Betreutes Wohnen" handelt.

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WIBO Flächenheizungberatung-Täuschung oder selbst Schuld? Vertrag unterschrieben, wie raus kommen?

Hallo zusammen , ich bräuchte ganz schnell und dringend Hilfe. Mein Ded(79) und ich(zwischen Tür und Angel, weil ich auf Nachtschicht mußte)haben dummer weise einen Vertag unterschrieben über den Kauf von 3 Elekroheizkörpern von der Firma WIBO Werke.Die Täuschung liegt darin das die Beraterin mein Ded gegenüber und später in aller Kürze auch mir immer von 1800Euro die Rede war. Wie nun der Gesprächsverlauf im einzelnen zwischen mein Ded und der Beraterin verlaufen ist kann nicht sagen.Auf die Aussage meines Ded`s (wie schon angegeben, er ist 79J und fast das alles nicht mehr so richtig im einzelnen). Lange Rede kurzer Sinn.Mein Ded hat es so verstanden das die 3 Elekroheizkörper zusammen ca.1800 Euro kosten so wie sich die Beraterin ihn gegenüber ausgedrückt hat. Es wurde der Vertrag über eine Ratenzahlung von Monatlich 136e erstellt, wo mein Ded diese bemerkte das er ja dann ca.in 14Monaten dann fertig sein würde und die Beraterin sich in stillschweigen hüllte und weiterhin fleißig an ausfüllen des Vertrages war. Alles okay, wir unterschrieben"ich als 2.Kreditnehmer" aber eben alles auf die schnelle. Dad und ich, aber eben ohne zu lesen(leider). Also mein Ded sowie ich haben auf der Rückseite des Vertrages unterschrieben und haben dabei nicht mitbekommen das der Gesamtbetrag keine 1800 sonder auf stolze 7.892.00e und die Monatsraten nicht wie von mein Ded über den Daumen angepeilten 15 Monate sondern auch gestiegen war auf 72Monate.Wobei der Ratenbetrag das einzige ist was gestimmt hat, wie wir im nach hinein bemerken mußten. Da gestern 10.9.11 Post von der Bank-Creditplus im Briefkasten lag und die Kredit-Daten auf ein einzigen DINA4 Blatt aufgeführt ist zur nochmaligen Prüfung des Kredit-Nehmers, also mein Ded und ich bin gar nicht mit aufgeführt. Na jedenfalls hat zu diesen Zeitpunkt mein Ded erst mitbekommen das es sich nicht nur um die 1800 sondern nun um 9.837.48Euro handelt. Anstieg wegen Laufzeitzinsen usw. Ist das einzelne Blatt nun schon eine Rechtskräftige Vertragsbindung? Müßten da nicht mehrere Blätter sein wegen AGB und so? Nun muß ich aber noch sagen das die 3 Elektroheizkörpe bereits schon am 15.08.11 geliefert wurden(was auch so mit der Beraterin vereinbart war zur Vertragsausstellung, die ja schon am 5.7.11 gemacht wurde. Und wiederum hat mein Ded mir zwar gesagt und gezeigt das sie da sind, aber ich habe keine Papiere gesehen. Weil, wie ich nun nach genauen durchforsten der ganzen Sache eben des Briefes wegen von der Bank. Nun auch auf der Rechnung zu ersehen ist das es um 7.892.00Euro geht. Was mein Ded wiederum übersehen hat vor lauter Erklärungen der Bedienung wegen.Denn es war ein MIBO-Mitarbeiter der Ded mit Erklährungen überschütte und er damit voll überlastet ist. Da hatte er keine Augen für das was auf der Rechnung stand,leider!Jetzt nun sagt er, hätte ich das mitbekommen, hätte ich das doch nicht angenommen.Nunja...Hätte :-( Nun bleibt mir nur noch zu hoffen das mir da jemand helfen kann. DANKE schon mal im Voraus

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Sehe ich ebenso....nichts mehr ohne Anwalt unternehmen. Wenn natürlich der Finanzierungsvertrag mit der Bank unterschrieben wurde und das Rückgabe/Widerrufsrecht für die Heizkörper abgelaufen ist, wirds auch für einen Anwalt schwer....

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Wenn dem Verkäufer bestimmte Bedingungen auferlegt wurden, muß man ihn auffordern diese zu erfüllen. Tut er das nicht, muss ihm eine Frist zur Erfüllung gesetzt werden. Damit setzt man den Verkäufer in "Verzug". Wird er nicht in Verzug gesetzt akzeptiert man "stillschweigend" und der Vertrag läuft unverändert weiter......

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Keine Chance da vor Gericht oder einer Schiedsstelle etwas zu erreichen. 

Der Begriff "Bastlerauto" offenbart das es sich um ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln handelt, der zum "basteln" oder als Teileträger geeignet ist.

Die einzige Möglichkeit wäre zu belegen ob der Kaufpreis des "Bastlerfahrzeugs" gleich dem  damaligen Listenpreis des Fahrzeugs entsprach. Liag er unter dem Listenpreis ist da nichts zu machen. Und es bleibt immer noch der Begriff "Bastlerfahrzeug".....

Der Händler hat hier wirklich alle Vorteile auf seiner Seite....

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Hallöle, das mit dem Rückkaufswert ist immer sone Sache. In den ersten Jahren entstehen z.B. bei Lebensversicherungen mehr Aufwendungen als das Zinsen anfallen. Erst nach dem 10-12 Jahr gibt es so einen "Knick" da dreht sich das ganze dann um. Wobei man heute mit den Aussagen dieser Herrschaften doch recht vorsichtig umgehen muss. Denkt man an den derzeitigen Zinssatz wird da kaum was über bleiben. Und der "Gewinn" der Gesellschaft bezieht sich ja trotz gewisser Aufsicht auf den Betrag der nach Abzug aller Kosten und Risiken überbleibt. Wenn ich mir eine meiner Kapitallebensversicherungen anschaue, wurde mir bei Abschluss ein Betrag von 175.000 DM in Aussicht gestellt, jetzt 17 Jahre später liegt die Schätzun bei 30.000 Euro.....das ist ungefähr ein Drittel ;-))

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Na mit soner Salbe Analsalbe hat mich auch mein Hausarzt erstmal versorgt ;-)

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Na da hab ich jetzt nachgelesen....aber keinerlei Symptome gefunden die so direkt passen. Und der Arzt im Krankenhaus hat gesagt daser keine Auffälligkeiten gesehen hat.

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