Eine Kündigung ist eine Willenserklärung und hat schriftlich zu erfolgen.....in der heutigen Zeit ist es zwar üblich auch Kaufverträge per Mail oder Fax zu schliessen, aber Vorsicht ist trotz allem geboten. Das Telefax trägt keine gültige Unterschrift, sondern nur ein Abbild davon. Nun kann man sich darüber streiten ob die Kündigung rechtsverbindlich ist wenn sie lediglich per Fax vorab geschickt wird und das entsprechende Original auf dem Postweg zugesandt wird. Da könnte es sich durchaus als richtig erweisen, dass ein Sendeprotokoll vom Faxgerät dem ein Original auf dem Postweg folgt, sehr wohl eine rechtzeitige Kündigung bedeutet ;-)
Das ist im § 119: des BGB geregelt. In Kurzform: Eine Willenserklärung die irrtümlich falsch abgegeben wurde kann aus diesem Grunde auch widerrufen werden. Dieser Irrtum muss aber eindeutig sein....Beispiel ein Ato das statt für 10.000€ plötzlich im Vertrag für 1.000€ ausgewiesen wird. Besondere Vorsicht gilt da bei Offerten die von Gewerbetreibenden an Privatleute gemacht werden. Eine Fehlkalkulation von 15% wird da wohl kaum als Irrtum ausgelegt.
In der Regel läuft der Geschäftsabschlußaber doch so ab:
Anfrage - Angebot - Betsellung..........und was oft nicht genannt wird die Annahme der Bestellung......genau dort kann man sagen...nein es handelt sich um einen Irrtum.....
Also wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag beschriebenen Eigenschaften aufweist, ist der Vertrag auch nicht gültig. Es kann aber durchaus möglich sein, das der/die Einzelunternehmer den Wagen nur privat genutzt hat.
Wieso sollte jemand einen Firmenwagen mit dem Hinweis verkaufen das er nicht gewerblich genutzt wurde ????
Das ist dumm gelaufen....der Ford wird schriftlich erwähnt und ist im Vertrag (hier die Reservierung) auch bestätigt wurden und auch noch mit einem (Ankauf) Preis benannt. Der Verkäufer kann mit Recht die Herausgabe fordern - oder auch mit Schadensersatz. Ich würde versuchen die Sache persönlich zu regeln. Vor Gericht sieht die Sache garnicht gut aus würde ich mal sagen.
Von Betrug kann da keine Rede sein. Nach Abgabe des Angebots hat man die entsprechende Widerrufsfrist um das Angebot noch einmal ganz genau zu prüfen. Geschieht es in der geregelten Frist kommt man ohne weitere Kosten aus dem Vertrag. Verstreicht die Frist, kann man später nur entsprechende Mängel oder abweichende Ausführung bemängeln.
Wenn ein Vertragspartner eine Vertragseigenschaft einseitig ändert (was eigentlich garnicht möglich ist) dann muss der Vertrag praktisch neu geschlossen werden. Diese einseitigen Kündigungen zielen in der Regel darauf ab, das die Gegenseite nichts unternimmt und ihr "Stilles Einverständnis" dazu gibt.
Sofort kündigen...eine der wichtigsten Vorteile soll hier einfach einseitig abgekündigt werden.
Ist meiner Meinung nach vollkommen ok. Man muß diesen Job nicht annehmen und wenn kann man den AG nicht dazu zwingen diese Kosten zu übernehmen. Tut er es doch, kann er dasnatürlich an entsprechende Bedingungen knüpfen. Eine Ausbildung/Studium bei der Bundeswehr läuft genauso....geht man nach der Ausbildung muss man einen Teil zurückzahlen.
Also erstmal: Du hast einen Arbeitsvertrag bei einer Leiharbeitsfirma unterschrieben und bist keinen Subunternehmervertrag mit einer Firma eingegangen. In dem Arbeitsvertrag müssen die entsprechenden Arbeitszeiten genannt sein. Was ich nicht schriftlich habe, brauche ich nicht einhalten.
Die Kündigung....na ja wenn ich mir so das Vorgehen von dieser Firma ansehe ist wohl nicht so tragisch.
Grundsätzlich würde ich aber einen Rechtsanwalt beauftragen wenn sich diese Firma mit irgendwelchen Forderungen meldet. Dann wird die Sache wahrscheinlich im Keim erstickt.
Grundsätzlich ist gegen diesen Vertrag nichts einzuwenden. Im Vertrag/Zusatz zur Hausnotrufanlage steht mit Sicherheit im Kleingedruckten etwas über eine jährliche Gebührenanpassung. Für mich nur schwer verständlich das ich beim Kauf einer Wohnung so einen Vertrag unterschreiben muß.....wenn es sich nicht grad um ein "Betreutes Wohnen" handelt.
Sehe ich ebenso....nichts mehr ohne Anwalt unternehmen. Wenn natürlich der Finanzierungsvertrag mit der Bank unterschrieben wurde und das Rückgabe/Widerrufsrecht für die Heizkörper abgelaufen ist, wirds auch für einen Anwalt schwer....
Wenn dem Verkäufer bestimmte Bedingungen auferlegt wurden, muß man ihn auffordern diese zu erfüllen. Tut er das nicht, muss ihm eine Frist zur Erfüllung gesetzt werden. Damit setzt man den Verkäufer in "Verzug". Wird er nicht in Verzug gesetzt akzeptiert man "stillschweigend" und der Vertrag läuft unverändert weiter......
Keine Chance da vor Gericht oder einer Schiedsstelle etwas zu erreichen.
Der Begriff "Bastlerauto" offenbart das es sich um ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln handelt, der zum "basteln" oder als Teileträger geeignet ist.
Die einzige Möglichkeit wäre zu belegen ob der Kaufpreis des "Bastlerfahrzeugs" gleich dem damaligen Listenpreis des Fahrzeugs entsprach. Liag er unter dem Listenpreis ist da nichts zu machen. Und es bleibt immer noch der Begriff "Bastlerfahrzeug".....
Der Händler hat hier wirklich alle Vorteile auf seiner Seite....
Hallöle, das mit dem Rückkaufswert ist immer sone Sache. In den ersten Jahren entstehen z.B. bei Lebensversicherungen mehr Aufwendungen als das Zinsen anfallen. Erst nach dem 10-12 Jahr gibt es so einen "Knick" da dreht sich das ganze dann um. Wobei man heute mit den Aussagen dieser Herrschaften doch recht vorsichtig umgehen muss. Denkt man an den derzeitigen Zinssatz wird da kaum was über bleiben. Und der "Gewinn" der Gesellschaft bezieht sich ja trotz gewisser Aufsicht auf den Betrag der nach Abzug aller Kosten und Risiken überbleibt. Wenn ich mir eine meiner Kapitallebensversicherungen anschaue, wurde mir bei Abschluss ein Betrag von 175.000 DM in Aussicht gestellt, jetzt 17 Jahre später liegt die Schätzun bei 30.000 Euro.....das ist ungefähr ein Drittel ;-))
RAM ist der physikalische Arbeitsspeicher der einem Rechner zur Verfügung steht. Wenn z.B. 1 Gigabyte RAM, dann nimmt das Betriebssystem einen Teil davon und auch eine Onboard-Grafikkarte bedient sich daraus. Wenn die RAM-Größe erhöht werden soll muss ein neuer RAM-Riegel eingebaut werden der zum vorhandenen Motherboard passt.
Na mit soner Salbe Analsalbe hat mich auch mein Hausarzt erstmal versorgt ;-)
Na da hab ich jetzt nachgelesen....aber keinerlei Symptome gefunden die so direkt passen. Und der Arzt im Krankenhaus hat gesagt daser keine Auffälligkeiten gesehen hat.