Ich glaube ich werde es einfahc seinlassen und es als Lehrgeld ansehen habe viel Recherchiert und die meißten sagen dass es 30% zu 70% bei so einen Fall für mich steht werde nun immer Abholen Allen anderen Empfhele ich dasselbe zu tun wer keine Rechtsversicherung hat dann können schnell mal aus den 50€ 500€ werden. Das tue ich mir dann doch nicht an ich müsste in den Fall wenn ich Ihn verlieren würde knapp 105 Euro zahlen

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Hi habe soeben erfahren dass der Verkäufer von Ebay gesperrt wurde er hat mir ne Mail mit den Grund geschickt (Original von Ebay K) dass sein Account vorübergehend deaktiviert wurde da es nicht Erlaubt sei einen Kindle zu verkaufen Unglaublich dieses Ebay K... Habe im Internet dass hier gefunden wo es genau im Gesetz steht dass ich Unrecht habe:

Kauf von Privat

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

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