Bei Beleidigung Jemanden mit dem Handy aufnehmen?

Hi!

Ich habe gelesen, dass Sachen die ohne Einverständnis eines anderen aufgenommen wurden, nicht als Beweis benutzt werden dürfen.

Gilt das auch, wenn Jemand einen Beleidigt oder sonst was?

Weil ich wurde letztens im Zug von einem Mädchen beschimpft, weil ich mich nicht wegsetzen wollte von meinem Platz. Jedenfalls ist die voll ausgeflippt, hat voll laut rumgeschriehen und die übelsten Sachen gesagt und auch garnicht mehr aufgehört. Irgendwann hab ich gesagt die soll mal aufhören, sonst ruf ich die Polizei.

Naja dann hat sie mich noch bedroht und ich hab dann ein Video von ihr gemacht, also einfach aufgenommen und gesagt, sie solle ruhig weiter reden. Sie hat dann gesagt "Ja nimm mich ruhig auf, kein Problem" und hat mich dann weiter beschimpft .. Heisst das, dass Sie mit dem Spruch ihre Einwilligung gegeben hat? Naja, dann beim rausgehen hat sie mich nochmal angespuckt, dass habe ich auch aufgenommen.

Ich will jetzt eigentlich keine Anzeige machen, aber ich will halt das Video behalten, falls noch irgendwas ist, dass ich wenigstens weiß wer sie ist. Letztens im Bus hat sie mich von aussen gesehen und geschriehen, dass ich es bereuen werde etc. obwohl die geschichte schon paar Wochen her ist.

Also, wenn ich Jemanden ohne Grund aufnehme, dann kann ich verstehen, dass das Strafbar ist und natürlich nicht als Beweis benutzt werden darf. Aber wenn keine Zeugen da sind und man zuerst bedroht wird und dann aufnimmt, dann kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen.

Aber ich könnte so ein video doch der Polizei als inditz vorlegen, falls ich mich in Zukunft mal mit ihr Prügel oder so? Oder Sie Jemanden auf mich hetzt, weil man sie anhand dieses Video indentifizieren kann?

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Straftaten darf man zu Beweiszwecken filmen (die Aufnahmen aber nicht veröffentlichen!), auch "vorsorglich" filmen, wenn man eine bevorstehende Straftat vermutet.

Zu beachten ist, dass die Rechtsverletzung des Täters schwerwiegender ist als sein Persönlichkeitsrecht. Klaut jemand z.B. eine Packung Kaugummis, darfst du ihn nicht filmen. Klaut er ein Auto, darfst du ihn filmen. Dringt jemand in deine Wohnung ein, darfst du ihn filmen. Gefährdet dich jemand auf der Autobahn durch Drängeln oder zu dichtes Auffahren, darfst du ihn filmen - allerdings nicht dauerhaft eine Dashcam laufen lassen (solche Aufnahmen werden meist nicht als Beweismittel zugelassen und ziehen ein hohes Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz nach sich).

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Der Busfahrer übt zwar (im Auftrag des Busunternehmes) das Hausrecht aus, jedoch darf er das nicht willkürlich tun. Der vorliegende Fall gab ihm keinesfalls das Recht dazu.

Man sollte diesen Vorfall dem Busunternehmen (mit Datum, Uhrzeit und mögl. Busnummer oder pol. Kennzeichen) mitteilen. Es wird zwar wegen dieses Vorfalls kaum Konsequenzen für diesen Busfahrer geben, häufen sich aber die Beschwerden gegen ihn, wird man seitens des Busunternehmens darauf reagieren.

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