Hi zusammen,
Ich will mir als ein Arbeitsloser (ALG 1) mit Know-How ein paar Euro über Werbelinks hinzuverdienen. Ich habe erfahren, dass ich dann ein Gewerbe anmelden muss. Da es nur 40€ kostet und noch weitere Vorteile hat, fand ich das gar nicht schlimm.
Ich war dann am Freitag beim Gewerbeamt und die Sachbearbeiterin hat gemeint, ich kann, weil ich keine sonstige Haupttätigkeit ausübe, ein Gewerbe nur im Haupterwerb anmelden und dann gibts kein Arbeitslosengeld mehr. Ich war dann heute beim Arbeitsamt und die haben gemeint, ich kann ruhig nebenberuflich selbstständig sein mit bestimmten Auflagen, habe denen das dann also ordnungsgemäß gemeldet.
Meine Findings also:
1) Ich darf als Arbeitsloser ein Gewerbe anmelden um nebenberuflich tätig zu sein
2) Ich darf als Arbeitsloser nur Haupterwerb ankreuzen
Danach war ich wieder beim Gewerbeamt und ein anderer Sachbearbeiter hat wieder darauf bestanden "Wird die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben? Nein" (also Haupterwerb) einzutragen. Habe es dann wegen meinen Findings einfach gemacht.
Da im Internet überall was von Nebengewerbe mit Synonym Nebenerwerb steht, habe ich jetzt doch etwas Angst, dass ich dann irgendwelche ungewünschten Konsequenzen befürchten muss. Soll ich mich lieber beim Gewerbeamt solange beschweren, bis ich Nebenerwerb ankreuzen darf?