Hallo,
zunächst einmal: Ich bin 21 und noch nicht vorgestraft. Bundesland ist NRW.
Also, Straftat ist folgende:
Mir wird zur Last gelegt, in einem Club mit Extasy-Pillen dealen zu wollen und auch der Konsum selber. Ich selber habe es dort zum ersten mal ausprobiert und habe im Club selber 5 Pillen erworben. Im Rausch habe ich es dann irgendwelchen Mädels andrehen wollen, die sofort zum Türsteher gegangen sind. Die Türsteher haben mich daraufhin durchsucht und 3 Pillen gefunden. Haben dann natürlich sofort die Polizei gerufen. Meine Daten wurden aufgenommen und ich durfte nachhause gehen. Von dem Abend kann ich mich nur noch brockenweise erinnern. Daran, dass ich die Pillen weiterverkaufen wollte, kann ich mich überhaupt nicht dran erinnern. Vermutlich wollte ich im Rausch damit prahlen, Drogen bei mir zu haben oder irgendwie sowas. Ich weiß, dass das total dämlich ist, würde sowas normal auch nie machen, aber ich hatte mich schlicht und einfach nicht unter Kontrolle.
Wurde paar Wochen später zur Polizei geladen und sollte den Abend schildern und sonstige Fragen über Familie uä. beantworten. Die Frau die mich verhört hat meinte da, ich müsse mit ein paar Sozialstunden rechnen.
Jetzt habe ich gestern die Anklageschrift zugesendet bekommen, in der steht, dass ich da war, in der Absicht meine Pillen gewinnbringend zu verkaufen.
Jetzt meine Frage:
Mit welcher Strafe habe ich ungefähr zu rechnen?
Ist ein Anwalt empfehlenswert? Oder lohnen sich die Kosten dafür nicht?
Danke im voraus!