Das Krankenhaus muß Dir Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Geldleistung stellen, zuzüglich zu den 390.-€/mon Taschengeld. Alles andere ist Ausbeutung.
Ich würd eine Regenkombi anziehen (sonst nichts), damit kannst Du gar nichts falsch machen und das wirkt extrem cool.
Das Taschengeld darf max 390.-€/mon sein, zuzüglich Unterkunfts- und Verpflegungsgeld (ca 450.-€/mon). Ich gehe davon aus, das Du in Deiner Einsatzstelle auch nur halbtags arbeiten mußt. Wenn Du nicht das maximale Taschengeld bekommst, muß Du auch nicht maximal (40h/Wo) arbeiten.
Das Taschengeld/Zuschuss ist eine Frechheit, brich besser ab, wenn sie Dir nicht mehr bezahlen wollen.
390.-€ Taschengeld wäre ja möglich. Frag doch mal im Krankenhaus, warum sie nicht das Mögliche bezahlen. Hast Du auch auf Geldersatz für Unterkunft/Verpflegung verzichtet?
Gesetzlich möglich sind 390.-€/mon.. Dazu kommt aber entweder Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung als Sachleistung oder entsprechende Geldersatzleistungen (das sind ja schnell 450.-€/mon.) Das wären zusammen 840.-€/mon.
Die "Einsatzstellen" und die sogenannten "Träger" lassen die "Freiwilligen" aber gern per Vertrag auf die letzteren Sach-/Geldleistungen verzichten (ob das gesetzlich einwandfrei ist, sei dahingestellt), um so günstig wie möglich an Arbeitskräfte zu kommen.
Also nicht über den Tisch ziehen lassen und so einen Verzichtsvertrag nicht unterschreiben, oder zur Abwechslung mal den Verzichtspassus durchstreichen und 450.-€/mon verlangen - oder eine andere Stelle oder was anderes machen. Oder, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, einfach viel weniger arbeiten, der Bezahlung angemessen wäre dann die Hälfte.
Gruß, Hans
...wenn Du auch noch auf Unterkunfts/Verpflegungsgeld (ca 450.-€) verzichten musstest und gar weniger als 390.-€ Taschengeld bekommst, wirst Du ordentlich abgezogen. Wahrscheinlich kommen gar keine anderen Freiwilligen, den Dienstbeginn ist für alle der 01.09.
Dann schnell abbrechen.
...und frag gleich nach, das Du nur für 390.-€ "Taschengeld" arbeitest zuzüglich Geld-Ersatzleistung für Unterkunft/Verpflegung. Gibt es das nicht, laß es sein, da kannst Du auch irgendeinen Hilfsjob machen
HAst Du was bekommen? Der Träger haftet für alles, hat Dir aber wahrscheinlich per Vertrag einfach mitgeteilt, das für Unterkunft und Verpflegung nichts bezahlt wird. Punkt.
Schwierige Sache, eventuell juristisch nicht zu beanstanden, dieser Verzicht. Im JFDG wird die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung bzw Geldersatzleistung mehrfach erwähnt. Die Einsatzstellen wollen aber so wenig wie möglich bezahlen und die Träger helfen ihnen auch noch mit solchen Verzichtsverträgen. Meiner Ansicht nach müssen alle FSJ-Stellen Unterkunft gewähren oder bezahlen. Wie soll man denn von 370.-€ leben? Geht nur wenn man Geld mitbringt (oder Deine Eltern).
Falls Du noch dabei bist, frag nach und entscheide, ob Du wirklich weiter für 2.-€/h arbeiten willst. Wenn Du nichts bekommst, arbeite einfach weniger, komm später, werd krank oder kündige.
Ja, so ist es meistens. Wenn Du nicht den Maximalbetrag an Taschengeld bekommst (2018=390.-€) ist schon besondere Vorsicht geboten. Wenn Du im "Dienstvertrag" mitgeteilt bekommst, das Für Essen und Unterkunft nichts bezahlt wird (also Deine Eltern das übernehmen sollen) dann ist es doch schon Ausbeutung.