Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Mitte/Ende August stellte ich das iPad meiner Lebensgefährtin zur Versteigerung bei Ebay ein. Zwei oder drei Tage später nahm ich das iPad wieder raus, da es meine Lebensgefährtin in Zwischenzeit an eine Freundin verkauft hat.
Nun, nach fast 3 Monaten, meldet sich der damalige Höchstbietende und möchte das iPad haben. Nach einigen Recherchen ist mir klar, das ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, auch wenn ich die Auktion vorzeitig beendet habe.
Da ich das iPad nicht mehr besitze kann ich es ihm auch nicht mehr zusenden. Gut - mein Problem, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nun meine Frage: In meiner Artikelbeschreibung steht, dass der Artikel innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist, ansonsten ist der Kaufvertrag aufgehoben.
Der damalige Höchstbietende meldet sich aber jetzt erst nach 87 Tagen. Vorher hat er keine Anstalten gemacht, den Artikel bezahlen zu wollen und/oder den Artikel einzufordern.
Hat er noch ein Anrecht auf den Artikel, auf Grund des zustande gekommenden Kaufvertrages, oder ist sein Recht darauf abgelaufen, da die 14 Tägige Zahlungsfrist bei weitem überschritten wurde.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG Tim