Du mußt von einem Fachmann prüfen lassen, ob es drückende oder aufsteigende Nässe im Mauerwerk ist. Verfüllen ist absoluter Blödsinn. Wenn beispielsweise die Horizontalsperre fehlt ziehtst Du Dir die Nässe immer höher im Mauerwerk. Da ist heute auch gar nicht mehr so teuer hier Abhilfe zu schaffen. Lass Dich aber nur nicht von irgendwelchen dubiosen Firmen mit dubiosen Methoden z.B. Elektroosmoseverfahren abzocken. Wenn Du hier fachlichen Rat brauchst, melde Dich wieder.

...zur Antwort

Schau doch zunächst mal in Deinen/Euren Mietvertrag, wie das mit den Nebenkosten aufgeführt ist und was umgelegt werden darf. Es gibt diverse Umlagenschlüssel, nach Personenzahl, nach Quadratmeter, nur die Heizung muss durch eine professionelle Heizkostenabrechnung (Glorius, Kalorimeta o.ä.) nach Verbrauch abgerechnet werden. Alles andere, was wie umgelegt werden darf, steht in der Regel im Mievertrag.

...zur Antwort

Der Makler hat Dir die Wohnung beweisbar nachgewiesen. Wenn Du statt gemietet gekauft hast, oder auch einen Mietkauf vereinbart hast, ist dies ein sogenanntes Folgegeschäft, für welches dem Makler auch Provision zusteht (leider). Meine Empfehlung: versuche Dich mit dem Makler auf einer für Dich akzeptablen Größenordnung bei der Provision zu einigen.

...zur Antwort
Vermieter verkauft auf unsere Kosten seine Wohnung

... geschickt eingefädelt, als die Vermieter uns den Mietvertrag vorlegten, in der Absicht, die große und leere Wohnung dann eingerichtet entsprechend wahrscheinlicher an jemanden zu verkaufen. Zuerst schien es so, als würde die Wohnung zu einem fairen Kaufpreis an uns gehen, doch der Preis war überzogen, nachdem bereits auf unsere Kosten eine hochwertige Küche installiert wurde und auch alles andere hochwertig und mit viel Liebe zu Detail eingerichtet wurde. Dann der Schock! Das 28 fache einer Jahresmiete sollte sie kosten und wir lehnten dankend ab. Der Makler, der bereits durch die Vermietung seine Provision erhielt, führte ca. 10 Besichtigungen durch und dann entschied sich jemand zum Kauf. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf erwartet uns nun, dabei sind wir gerade erst 8 Monate drin. Zu welchem Preis sie letztlich wegging ist unbekannt. Ein weiterer Umzug ist sehr unwirtschaftlich, denn es entstehen nocheinmal die selben Kosten, wie beim letzten Mal. (Makler/Umzug/Umbau Küche etc) Überschlagen ca. 6.000,00 Euro. Ein Aufhebungsvertrag wurde zwar zu Beginn angeboten, er erwies sich nach juristischer Prüfung, als unerfüllbar und nach Korrektur von einem Anwalt wollte der Vermieter diesen nicht mehr machen. Haben wir nun Rechte? Was ist mit der Provision für den Makler? Dieser kassierte ja jetzt durch den Verkauf sogar das 5 fache. Wir sind am Boden zerstört zumal wir vor wenigen Monaten erst unser erstes Baby bekamen.

...zum Beitrag

Hallo, habt Ihr die Wohnung als Eigentumswohnung gemietet, oder ist das Haus nach Eurem Einzug in Wohnungseigentum umgewandelt worden ? Im ersten Fall rate ich Euch dazu einem Mieterverein beizutreten und fachkundigen Rat einzuholen. Im zweiten Fall weise ich darauf hin, dass es bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen eine 10-jährige Kündigungssperre gibt.

...zur Antwort

Als Wohnungseigentumsbesitzer, gleich ob die Wohnung eigengenutzt oder vermietet ist, musst Du ein sogenanntes Wohngeld zahlen. Dieses bestimmt der Hausverwalter im Rahmen eines Kostenplanes der im Vorjahr angefallenen Kosten. Hinzu kommt eine Instandhaltungsrücklage. In jedem Falle vor Erwerb einer Wohnung die Teilungserklärung einsehen und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Daraus kann man alle Details entnehmen.

...zur Antwort

Fast alle Häuser haben heute einen Blitzschutz und da das Dach des Hauses wahrscheinlich höher ist als der Balkon, auf welchem Deine Mutter sitzt, ist die "Chance" getroffen zu werden in etwa 1 ; 10 Millionen. Also schön ruhig sitzen bleiben !

...zur Antwort