Am 06.06.2011 (Antritt in den 2-Wöchigem Daueraarest)

Jetzt meine Frage: Könnte ich die Jugendrichter irgendwie davon überzeugen mir noch Zeit zu geben, damit ich die Stunden doch noch ableisten kann oder ist es zu spät? Oder was wäre wenn ich ab morgen sofort anfangen würde die Hilfsdienststunden abzuleisten und NICHT zu dem Antrittsstermin erscheine? Bei der Einladung zum Arrest steht ja, dass durch die Nichtantretung des Arrest die polizeiliche Vorführung eingeschaltet wird. Wie lange dauert es bis die Polizei mich aufsucht? Nehmen wir an ich würde nicht zum Antrittstermin erscheinen und würde einfach wo anders, zum Beispiel bei einem Freund untertauchen und dann die Hilfsdienststunden weiter ableisten bis ich sie fertig habe. Da ich hier letztens im Forum gelesen habe, dass die polizeiliche Vorführung Tage dauert, da sie eine schriftliche Bestätigung zum Polizeirevier schicken müssen, um dann die Zwangsmaßnahmen durchführen zu können, könnte ich es vielleicht bis dahin schon schaffen die 80 Stunden fertig abgeleistet zu haben.

Nehmen wir aber auch an ich würde es NICHT schaffen und die Polizei würde zu mir nach Hause kommen, um mich aufzufinden und ich aber nicht da bin...Wie würden die Polizsiten weiter an diese Sache rangehen? Ich denke nicht, dass die einen 20 Mann Suchtrupp nach mir schicken würden, denn der Aufwand würde zu groß sein für einen unwichtigen Einzelfall. Nehmen wir an meine Eltern würden mir helfen und den Bullen sagen, dass ich Streit mit den habe und die nicht wissen wo ich bin. Würden die dann am nächsten Tag wieder vorbeikommen oder erstmal abwarten bis sich meine Eltern melden? Oder würden die durch die ganze Stadt (Hannover) fahren und mich suchen? Da ich gehört bzw. gelesen habe, dass ich wenn ich nach dem Antrittstermin von der Polizei gefunden wurde, die Stunden aber schon abgeleistet habe (natürlich mit schriftliche Bestätigung), dass es keinen Grund mehr gibt mich zu der Jugendarrestanstalt zu fahren, da die Ladung ja nur aus der NICHTERFÜLLUNG DER GEMEINÜTZIGEN ARBEIT entsteht. Ist diese Aussage wahr?

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Was meinst du denn genau mit Fristverlängerung? Für den Antrittstermin oder für das Ableisten der Hilfsdienststunden?

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