Recht auf Kindergartenplatz trotz Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich bin momentan in Elternzeit, habe jetzt aber einen Aufhebungsvertrag bis Ende Juli unterschreiben "müssen". Ich habe eine Zusage ab September für meine 3jährige Tochter im Kindergartenplatz für einen 8 Stunden Platz, da ich Sie ja angemeldet hatte, als die Vollzeitarbeitsstelle noch bestand. Bei dem KiGa muss man 2 Monate nach Eintritssdatum des Kindes eine Arbeitszeitbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Aufnahme des Kindes widerrufen werden.Wenn ich ab August jetzt keinen neuen Job haben sollte: kann der KigA mein Kind dann wirklich wieder "rausschmeissen" 2 Monate nach Eintritt? Ist es davon abhängig, ob ich dann arbeitssuchend gemeldet bin oder nicht?
Man hat doch einen Rechtansspruch in Bayern ab 3 Jahre oder? Ist es nicht so, dass sie im schlimmsten Fall mir einen Halbtagsplatz geben müssten?
Vielen Dank