Wenn du Waren in ein Land außerhalb der EU, in ein sogenanntes Drittland, verschickst, dann entfällt die deutsche Mehrwertsteuer.

In manchen Drittländern können, aufgrund der landesspezifischen Rechtslage, Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein. In diesen Fällen musst du Umsatzsteuer erheben. Im Zweifelsfall solltest du deinen Steuerberater fragen.

In manchen Ländern gibt es auch Verfahren, die dem Reverse-Charge-Prinzip ähneln. Demnach muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer deklarieren und abführen.

Es kann sich auch lohnen vorab vor Ort Informationen bei den Deutschen Auslandshandelskammern einzuholen.

Rechnungen in Drittländer schreiben

Leider gibt es auch hier keine einheitliche Regelung. Da eine Rechnung, die du in einem Drittland stellst, auch dort steuerbar ist, muss die Rechnungsstellung formal den dortigen Vorgaben entsprechen. Erfahre mehr dazu in unserem Beitrag Rechnung Drittland Muster

Immerhin musst du beim Schreiben deiner Rechnung keine Sondervorgaben von deutscher Seite beachten.

Ich empfehle dir auf den Rechnungen zu vermerken, dass der Umsatz nicht im Inland versteuert werden muss. Zum Beispiel mit diesem Hinweis in der Fußzeile der Rechnung: 'nicht im Inland steuerbare Leistung'.

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