Moin, 1. muss ich chris151180 recht geben bezüglich GÜGK Lizenz. 2. Halte ich das auch für unlauteren Wettbewerb und würde bei der IHK Nachfragen 3. Ist es Grundsätzlich den Sachbearbeitern freigestellt welches Unternehmen beauftragt wird. (Eigentlich immer das Günstigte) 4. Was mir neu ist das Die ARGE eigene Unternehmen unterhält. Wenn das der Fall ist, vernichten diese selber Arbeitsplätze, was eher etwas für die Presse wäre!! Die Bild hat da sicher Interesse dran...... 5. Was aber sein kann (so auch in Hamburg) das für Sozialschwache Mitbürger die sogenannten 1€ Jober eingesetzt werden über andere Unternehmen und die Umzüge ausführen (Die haben in Hamburg sogar die GÜGA Lizenz!!)
Sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, diesen vorlegen. Die Arge (Arbeitsamt) übernimmt aber nur die Kosten wenn eine Wohnung (Mietvertrag muss vorliegen) angemietet wurde.
Letztendlich ist das ganze aber immer eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Es kann aber sein, das wenn der zukünftige Verdienst zu hoch ist, ggf. nur ein Zuschuss gezahlt wird.
Es müssen 3 Angebote von Umzugsunternehmen vorgelegt werden. Das billigste Angebot muss die arge annehmen. Sollte sich die Arge weigern, zum Sozialgericht gehen, Anwalt nehmen.
Gar nicht erst vorschlagen den Umzug selber zu machen!! Sonst meint die Arge, den brauchen wir ja nicht zu helfen. Weiterhin; sofort um Umzugsangebote kümmern. Umzugsunternehmen haben im Dezember, auf Grund der Feiertage am meisten zu tun!!!
Wert zu spät kommt, findet ggf. kein Unternehmen mehr, welches den Umzug ausführen kann.
Leider findet man auch im Internet sehr wenig über Kostenübernahmen durch Arge usw. Also, schnell Termin bei Sachbearbeiter holen, am besten gleich 3 Umzugsangebote vorlegen und fragen ob die diese Kosten übernehmen.
Wichtig hierbei: Die Umzugsunternehmen müssen vor Ort gewesen sein, und sich das Umzugsgut / Volumen angesehen haben. Nur dieses verhindert unliebsame Überraschungen. Bei Angebotserstellung darauf achten das der Umzugsunternehmer einen "Verbindlichen Festpreis" macht!!! Dieses muss im Angebot stehen.
Ich selber habe schon mehrfach Umzüge (Schweiz/Österreich) gemacht, wobei die Arge die Kosten (bis 4.500 €) übernommen hat.
Mehr Infos kann ich leider nicht geben.
Mfg aus Hamburg
Die ARGE muss den Umzug bezahlen, und zwar zu 100 %. Es wird das günstigste Unternehmen von der ARGE ausgewählt! Aber Vorsicht!!! Nur Umzugsangebote einreichen wo steht " Verbindlicher Festpreis" !!! Ansonsten muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden. Umzugsunternehmen immer vorbeikommen lassen zur Besichtigung!! Ansonsten kann es sein das die Angebote nicht gültig oder verbindlich sind.
Da keine negativen, bzw. auch positive Bewertungen zu finden sind, scheint diese Firma in Ordnung zu sein. Denke mal da kann man nicht verkehrt machen. Trotzdem: Preise vergleichen. Kosten nur Zeit, kein Geld :-)
Laut meinen Informationen "wandern die Fuhrunternehmen" am besten nach Malta aus!! Sofern du jemanden findest der die Sprache kann, sollte das kein Problem darstellen.
Sonst am besten mal zu Handelskammer gehen, die helfen mit Sicherheit weiter....
Infos allerdings unter Vorbehalt.
Gruß Thomas (MLH Umzüge Hamburg)
Nichts im Voraus bezahlen!!! Allerdings hat der Möbelspediteur ein sogenanntes Pfandrecht. Sollte also nicht bezahlt werden bei Entladung, kann der Möbelspediteur das Umzugsgut auf Kosten des Auftraggebers einlagern und alle entstehenden Kosten auf den Auftraggeber abwälzen.Seriöse Firmen verlangen keine Vorrauszahlung!!! Allerdings gilt: Barzahlung VOR Entladung. Noch ein Tip: Lieber ein parr Hundert EUR mehr ausgeben, dann kommt das auch alles vernüftig an. ggf. auf eine Neuwertversicherung bestehen (Kostet ca. 100-250 EUR extra)allerdings wenn der LKW auf dem Wege verunglückt, bekommt man seine sache auch alle ersetzt. Vile Glück :-) Ein Umzugsunternehmen aus Hamburg
Die ARGE kann aber auch ein Darlehen geben, welches dann in kleinen Schritten zurück bezahlt werden kann. Hin zur Arge,Fragen stellen und am besten gleich alle relevaten Unterlagen mitnehmen (Arbeitsvertrag, wenn Arbeitgeber wechsel, dann die Kündigung des alten Arbeitgebers etc.) mit den das kostet nur ein bißchen Zeit. Habe schon vile Kunden gehabt die dann Geld entsprechend von der Arge bekommen haben!!!!
Kobra hat recht.... allerdings kann man einen kleinen Trick machen!!
Damit das gilt: Der Umzug ist Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 3 – Buchstabe A (Umsatzsteuergesetz)
muß der Wohnsitz des Auftraggebers in der Schweiz sein.Wenn also ergo du schon eine Wohnung in der Schweiz hast, steht im Umzugsvertrag einfach als "Bestelladresse" die aus der Schweiz. dann ist der Umzug sowohl in Deutschland und der Schweiz steuerfrei, außer du beauftragst ein Schweizer Unternehmen. Soweit gut?
1.erstens kommt es auf die größe der Whg. an. Ergo cbm (m³) Ladevolumen,Gewicht, 2.Entfernung (logischer weise je weiter um so teurer!) 3.Etagen (Klar, je mehr geschleppt, je mehr Etagen, mehr Leute benötigt!) 4.Nebenkosten (Umzugskartons, Möbel De- Remontagen etc.) 5.Halteverbot/e 5.Ich würde niemals eine Firma über MyHammer nehmen!!!! Grund: Transporte über 3,5 to zulässige Gesamtmasse (Leergewicht des LKW + Ladung) dürfen 3,5 to nicht überschreiten, ohne das die Firma eine Güterkraftverkehrslizenz hat. Bei Myhammer arbeiten ca. 90 % der Firmen Illegal!! (Kein Scheiß!!!) Da bei My Hammer, Blauarbeit etc. nicht darauf geachtet wird ob das Unternehmen auch über diese Genehmigung verfügt! 6.Der "Endkunde" muß sich darüber Informieren, das wenn ein Unternehmen mit Fahrzeug/en ab 3,5 to zulässige Gesamtmasse kommt, diese auch entsprechend die Lizenz hat. Diese muß auf dem Fahrzeug (ab 3,5 to)mitgeführt werden und kann man sich vorzeigen lassen. 7.Grundsätzlich nur eine Firma nehmen, welche sich vorher das Umzugsvolumen angeschaut hat. 8.Im Umzugsvertrag (Kostenvoranschlag) muß stehen: Vereinbart!! 9.Immer Umzugskartons vom Profi geben lassen, da Umzugsfirmen stabilere Umzugskartons haben, ansonsten nur Max Bahr nehmen. 10.Umzugskosten sind STEUERLICH ABSETZBAR!!!!! "Haushaltsnahe Dienstleistungen" Dieses gilt aber nur für den Arbeitslohn bis 1.200,00 EUR + wenn der Rechnungsbetrag über das Konto läuft. Ergo, eine Firma welche Barzahlung fordert ganz schnell vergessen. Nur mit Firma arbeiten welche A: EC Cash Gerät hat, per einmailgem Bankeinzug arbeitet, oder nach dem Umzug eine Rechnung schickt, welche dann allerdings SOFORT fällig ist. (Nicht erst nach 30 Tagen oder "habe ich vergessen") Auf Grund dessen erstattet das Finanzamt bei der nächsten Einkommenssteuererklärung 20 % eben bis 1.200 EUR Gesamtkosten.
PS: Was Anfragen über das Internet angeht: Es gibt Plattformen wie Umzug Easy, Inland Umzug, Umzugspreisvergleich etc. Die Umzugsfirmen, welche in diesem Portal angeschlossen sind verfügen (zum Teil leider nur) über die Lizenzen. Diese Anfragen sind für die Umzugsunternehmen aber Kostenpflichtig!!! Also bitte nur über ein Portal anfragen, nicht über 2 - 3 Stück. Die Umzugsunternehmer setzen sich dann mit dem Kunden in verbindung, vereinbaren einen Termin wg. Besichtigung, machen dann einen KVS. Man sollte trotzdem nach einem unterschriebenen Vertrag mit 5-10 % Aufschlag rechnen, da ggf. mehr Kartons gebraucht werden, oder noch das eine oder andere an Verpackungsmaterial. Das kann, muss aber nicht passieren. Noch Fragen offen????
Gruß von einem Umzugsunternehmen aus Hamburg :-)
Einen Tariflohn dafür gibt es nicht mehr. Wurde ca. vor 7 Jahren abgeschaft. In Hamburg sind zum beispiel Marktüblich zw. 7,50 - 9,00 €/Std. Durchschnitt 8,00 € ohne / 8,50 mit Führerschein Klasse B bzw. BE / 9,00 - 10,50 € mit FS Klasse CE. Teilweise zahlen die Firmen aber noch weniger..... 5,00 € für einen Möbelpacker ohne Erfahrung sind auch möglich. Vorsichtig bei Angeboten einer sogenannten "Tagespauschale" (ca. 80,00 €). Der Chef nutzt das dann gerne aus um von einem 2 !! Umzüge am Tag durchführen zu lassen. Grund: ist ja eine Tagespauschale, die ist ja für 24 Std. , also Arbeite mal.... Die Schwarzen Schafe sollten allerdings mal angezeigt werden wg. unlauteren Wettbewerbs.... Hoffe genug Infos: vom Inhaber einer Umzugsfirma