Kündigungsgrund: Wirtschaftliche Verwertung Die so genannte Verwertungskündigung ist möglich, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Zu dieser Verwertungskündigung greift der Vermieter meistens dann, wenn er das Haus oder die Wohnung verkaufen beziehungsweise von Grund auf sanieren will oder muss. Kein Fall der Verwertungskündigung ist es, wenn der Vermieter nach Kündigung des Mieters die Chance hätte, von einem anderen Mieter eine höhere Miete zu bekommen, oder wenn der Vermieter die Wohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln und verkaufen will. Der geplante Verkauf Grundsätzlich kann der Vermieter entscheiden, ob er sein Haus oder seine Wohnung vermietet oder verkauft. Ist der Verkauf des Hauses praktisch unmöglich, weil es vermietet ist, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Zum Beispiel dann, wenn das Haus vermietet für 250 000 Euro und unvermietet für 500 000 Euro verkauft werden könnte.
Aber da steht doch was ganz anderes. Habe einen Käufer der das Haus nur kauft wenn es leer ist.